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Assistenzarzt nach TVöD-B – Entgeltgruppen

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nichts_tun:
Arbeiten an Bundeswehrkrankenhäusern ausschließlich Bundeswehrangehörige oder auch zivile Beschäftigte?

tooobii:
Es geht um eine ausgeschriebene Stelle für Assitenzärzte an einem Max Planck Institut. In der Ausschreibung heißt es explizit: "Die Bezahlung erfolgt nach dem TVöD-Bund, mit allen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes."

nichts_tun:
Dann dürfte Teil III Nr. 3 der EGO Bund einschlägig sein.

Ärzte sind danach in EG 14 eingruppiert, Fachärzte in EG 15. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus § 16 TVöD-Bund.

tooobii:

--- Zitat von: nichts_tun am 27.10.2019 16:57 ---Dann dürfte Teil III Nr. 3 der EGO Bund einschlägig sein.

Ärzte sind danach in EG 14 eingruppiert, Fachärzte in EG 15. Die Stufenlaufzeiten ergeben sich aus § 16 TVöD-Bund.

--- End quote ---

Da heißt es ja
"a) in Entgeltgruppe 14:
Stufe 1: Ärztinnen und Ärzte ohne Berufserfahrung,
Stufe 2: Ärztinnen und Ärzte nach einjähriger Berufserfahrung;"
Und dann geht es weiter mit "b) in Entgeltgruppe 15: Stufe 3: Fachärztinnen und Fachärzte," und mehreren weiteren Stufen.

Bei anderen Tarifverträgen, die der Marburger Bund ausgehandelt hat, steigt das Gehalt mit jedem weiteren Jahr als Assistenzarzt - die Weiterbildung als Assistenzarzt dauert ja in Regel fünf Jahre.

Hier sieht es aber so aus, als ob man als Assistenzarzt nach einem Jahr mehr Gehalt über die höhere Entgeltgruppe bekommt, man ist ja dann in Stufe 2. Danach ist aber Schluss. Mehr Gehalt gibt es erst nach mehreren Jahren wieder - nämlich dann, wenn man als Assistenzarzt fertig ist und als Facharzeit beginnt. Dann greift Entgeltgruppe 15.

Verstehe ich das alles so richtig?

nichts_tun:
Nein, das verstehst du nicht richtig.

In dem von mir genannten Abschnitt der EGO sind bei den jeweiligen Entgeltgruppen Fallgruppen angegeben, die numerisch geordnet sind, bspw.: Entgeltgruppe 14 Fallgruppe 1: "Ärzte mit entsprechender Tätigkeit".
Die Entgeltgruppe ändert sich, wenn sich die Tätigkeit ändert. D. h. nach Abschluss der Facharztausbildung und der Ausübung einer entsprechenden fachärztlichen Tätigkeit, ist Entgeltgruppe 15, Fallgruppe 4 einschlägig.

Die Stufen sind bei den jeweiligen Entgeltgruppe von 1 bis 6 angegeben und diese werden nach einer gewissen Verweildauer erreicht. Du beginnst - regelmäßig - bei Stufe 1 und erreichst nach 15 Jahren Stufe 6 der jeweiligen Entgeltgruppe.

Der Marburger Bund hat mit der VKA und TdL ein anderes Tarifsystem ausgehandelt. Dort gibt es andere Entgeltgruppen, die mit "Ä" bezeichnet werden. Dies ist allerdings nur bei einer Beschäftigung in Krankenhäusern einschlägig; das Max-Planck-Institut ist kein Krankenhaus.

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