Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Familienzuschlag nach Trennung
Stefl:
Hallo,
da die Kollegen geteilter Meinung sind, stelle ich die Frage einfach hier:
Welchen Familienzuschlag erhält der Beamte bei folgenden Voraussetzungen:
- Beamter, geschieden, 2 Kinder
- kindergeldberechtigt ist Ehefrau als Tarifbeschäftigte im öD, da bei ihr die Kinder wohnen
Vielen Dank für Eure Hilfe!
VG Stefl
was_guckst_du:
...bei dieser Fallkonstellation erhält der Beamte keinen Familienzuschlag (kann ich aus eigener Erfahrung in NRW sagen)...
Gerda Schwäbel:
Auch hier herrscht geteilte Meinung. Meiner Meinung nach kann man die Frage nur beantworten, wenn der Sachverhalt etwas ergänzt wird:
--- Zitat ---- Beamter, geschieden, 2 Kinder
--- End quote ---
Leistet der Beamte nachehelichen Unterhalt an die frühere Ehefrau, falls ja, in welcher Höhe?
--- Zitat ---- kindergeldberechtigt ist Ehefrau als Tarifbeschäftigte im öD, da bei ihr die Kinder wohnen
--- End quote ---
Arbeitet die Mutter der Kinder im hessischen Landesdienst?
Falls nein:
Ist sie wieder verheiratet?
Falls nein:
Wurde dem Beamten vor der Trennung der Kinderanteil des Familienzuschlags gezahlt, oder hat die Frau eine Besitzstandszulage Kind erhalten?
Stefl:
Ergänzung:
- es handelt sich um einen Bundesbeamte (BPol)
- Mann ist gegenüber Frau nicht zum Unterhalt verpflichtet
- Frau ist nicht (wieder) verheiratet
- Mann hat bisher Familienzuschlag Stufe 2 voll erhalten, Frau erhielt keine Besitzstandszulage Kind
Gerda Schwäbel:
Danke für die schnelle Antwort.
Ab dem Monat nach der Rechtskraft der Scheidung gibt es keinen Verheiratetenanteil im Familienzuschlag mehr (147,78 € brutto fallen weg). Der Kinderanteil im Familienzuschlag (2 x 126,32 €) ist weiterzuzahlen. (M.M. nach müsste der Mann bisher die Stufe 3 erhalten haben.)
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