Umsetzung eines LowPerformers

Begonnen von daSilva, 29.10.2019 13:07

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Spid

Nein. Die Bestenauslese sieht lediglich vor, den bestgeeignetsten Bewerber auszuwählen. Davon ab sehe ich nicht, inwiefern das im BAT oder TVÖD irgendeine Form der Leistungsorientierung darstellen soll, wenn es in den Tarifwerken überhaupt nicht vorkommt.

Carnie

Eine Möglichkeit wäre die Stufen nicht statisch zu nutzen sondern wie tariflich vorgesehen zu verkürzen oder zu verlängern. Wird leider nur selten genutzt. Klappt ausserdem  nur bis jemand die Endstufe erreicht hat.

TV-Ler

Zitat von: Carnie am 05.11.2019 10:49
Eine Möglichkeit wäre die Stufen nicht statisch zu nutzen sondern wie tariflich vorgesehen zu verkürzen oder zu verlängern. Wird leider nur selten genutzt. Klappt ausserdem  nur bis jemand die Endstufe erreicht hat.
Das klappt vor allem nur dann rechtssicher, wenn ein Beurteilungswesen etabliert ist mit dessen Hilfe "Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt" bzw. "die erheblich unter dem Durchschnitt liegen" festgestellt werden können (§ 17 Abs. 2 TVöD).

Daran hapert es vielfach, bzw. der Aufwand dafür wird gescheut ...

BAT

Da es für Personen in der Endstufe ehe nichts bringt, sollte man Stufenlaufzeitverkürzungen  oder verlängerungen auch gar nicht in Erwägung ziehen.

Und was ist denn ein low performer? Wenn jemand in E10 St. 2 nur 80 Prozent der gewünschten "Leistungen" erbringt ist das im Vergleich zum Entgelt mehr als jemand mit 100 % in E10 St. 6.  ;)

FGL

Zitat von: Laemat am 05.11.2019 07:48
Wollen wir nicht gleich noch die Rente und die Heilversorgung privatisieren? Kann ja nicht sein, dass die Gemeinschaft für Dauerkranke und Frührentner aufkommt.
Die Legitimität von staatlicher Umverteilung und ihr Ausmaß zu hinterfragen ist definitiv nicht verkehrt.

clarion

@superbraz,

zurück zu den Beispiel Person A und B in der EG8.

Ich würde wie folgt handeln, Überprüfung ob mein Eindruck, der ist oft krank, auch der Realität entspricht. Dann Personalgespräch mit dem Inhalt: Aufzeigen der Auffälligkeiten. Fragen ob es einen besonderen Grund für die Auffälligkeiten gibt. Wenn kein überzeugender Grund vorgetragen wird, die Auflage zu erteilen, dass derselbe Schein ab dem ersten Krankheitstag beizubringen ist.

Nebenbei bemerkt, wir haben/hatten Kollegen mit dieser Auflage. Die Ärzte schreiben zunächst auch ohne mit der Wimper zu zucken krank, schauen aber irgendwann genauer hin, dann Langfristkrankschreibung und dann Verrentung, schon zwei Mal erlebt.

WasDennNun

Zitat von: TV-Ler am 05.11.2019 10:57
Zitat von: Carnie am 05.11.2019 10:49
Eine Möglichkeit wäre die Stufen nicht statisch zu nutzen sondern wie tariflich vorgesehen zu verkürzen oder zu verlängern. Wird leider nur selten genutzt. Klappt ausserdem  nur bis jemand die Endstufe erreicht hat.
Das klappt vor allem nur dann rechtssicher, wenn ein Beurteilungswesen etabliert ist mit dessen Hilfe "Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt" bzw. "die erheblich unter dem Durchschnitt liegen" festgestellt werden können (§ 17 Abs. 2 TVöD).

Daran hapert es vielfach, bzw. der Aufwand dafür wird gescheut ...
Wieso muss es rechtsicher sein, hat man ein Klagerecht auf kann Regelungen des AG?

Spid

Nicht auf, möglicherweise aber gegen - §17 Abs. 2 enthält ja nicht nur begünstigende Regelungen. Mal abgesehen von der Zustimmung BR/PR bei jeder Stufenzuordnung...