Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nicht wie ausgeschrieben
bashor:
Und wie wird definiert, dass die Voraussetzungen der Stelle in der Person liegen und nicht in der Tätigkeit selbst? Wäre das anhand der Stellenausschreibung ersichtlich?
Spid:
Stellen sind ebenso unbeachtlich wie deren Voraussetzungen. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit. Wird in einem Tätigkeitsmerkmal eine Voraussetzung in der Person genannt und durch den Tarifbeschäftigten nicht erfüllt, ist er ggfs. in der nächstniedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Die Tätigkeitsmerkmale findest Du in der Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) zum TVÖD.
WasDennNun:
Entgeltgruppen 13 bis 15 allg. Verwaltung laut EGO VKA
Entgeltgruppe 13
1. Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung
und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund
gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit
wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
Entgeltgruppe 14
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel
- durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder
- durch das Erfordernis hochwertiger Leistungen bei besonders schwierigen Aufgaben
aus der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 heraushebt.
2. Beschäftigte in kommunalen Einrichtungen und Betrieben, deren Tätigkeit
wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Größe ihrer Verantwortung
ebenso zu bewerten ist wie Tätigkeiten nach Fallgruppe 1.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1, denen mindestens drei Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe 13 durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
(Hierzu Protokollerklärung)
bashor:
Die EG 13 Fallgruppe 1 sagt ja aber "sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben." ... das wäre nach meinem Verständnis ich.
Und da die Stelle in ihrer Tätigkeit in EG 14 ausgeschrieben wurde greift hier auch 1) oder 2)
Oder liege ich da falsch?
Helft mir :-D
Spid:
Nein, an den „sonstigen Beschäftigten“ werden sehr hohe Anforderungen gestellt, er stellt die absolute Ausnahme dar. Diese Broschüre faßt es gut zusammen: https://bit.ly/36jo7kO
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