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[Allg] Duales Studium Inspektoranwärterin - verschiedene Fragen -

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SJ1992:
Hallo an alle!

Ich habe mich entschieden, beruflich nochmal etwas Neues zu starten. Es gab auch tatsächlich 3 Zusagen für das duale Studium der Verwaltung (Inspektoranwärterin) in Niedersachsen: 

1. Land Niedersachsen
2. Region Hannover
3. Stadt in der Nähe

Jetzt zu meinen Fragen:

- die Anwärterbezüge für die Zeit des dualen Studiums sind bei allen Behörden gleich hoch? (auf den jeweiligen Internetseiten findet man teilweise gar keine oder ganz unterschiedliche Angaben - würde ja eigentlich Sinn machen, da nach Abschluss des Studiums ja auch die Eingruppierung nach der Besoldungstabelle Niedersachsen erfolgt?

- gibt es allgemein geregelte Boni für Inspektoranwärter oder ist das individuell von jeder Behörde geregelt? Sowas wie ein vergünstigtes Zugticket, vermögenswirksame Leistungen usw.

- habt ihr selbst/oder jemand aus eurem Freundes-/Bekanntenkreis das duale Studium direkt beim Land Niedersachsen absolviert? (Praxisphasen dann z.B. Ministerium für Inneres und Soziales, Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Ministerium für Umwelt usw.)

- bisher bin ich gesetzlich krankenversichert, wo kann man sich am besten über die für einen persönlich beste private Krankenversicherung beraten lassen? Wann erhält man eine Info über die Höhe der Beihilfe? Kann man sich auf die "Rechner" im Internet weitestgehend verlassen?

- ich habe schon gehört, dass vorab natürlich noch eine Untersuchung beim Amtsarzt ansteht - was hat man da zu erwarten?

- was gibt es sonst noch vorher zu planen oder zu bedenken? wonach habt ihr eure Entscheidung für die jeweilige Behörde getroffen?

Über Antworten und eigene Erfahrungsberichte würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße :)

clarion:
Hallo,

wegen Anwärterbezüge am Besten nachfragen.

Es gibt vermögenswirksame Leistungen, keine sonstigen Boni.

Ich kenne niedersächsische duale Studierende allgemeine Verwaltung und auch technischer Dienst von der Dienststelle. Die Berufsaussichten sind derzeit exzellent. Daher kann man m.E. den Schritt in die PKV wagen. Da solltest Du Dich entweder bei einem Makler oder bei der Verbraucherzentrale beraten lassen. Ich fand die Beratung bei der Verbraucherzentrale gut.

Beim Amtsarzt werden ein paar Blut Werte genommen, Seh- und Hörvermögen grob überprüft. Bei Vorerkrankungen wird genauer geschaut.

Feidl:
Anwärterbezüge sind einheitlich, kann aber sein, dass es Sonderzuschläge gibt.



--- Zitat von: SJ1992 am 01.11.2019 12:48 ---Wann erhält man eine Info über die Höhe der Beihilfe? Kann man sich auf die "Rechner" im Internet weitestgehend verlassen?
--- End quote ---
Höhe der Beihilfe ??? Hast du schon verstanden, was die Beihilfe ist? Die Höhe ist für aktive Beamte ohne/ein Kind 50%.
Die Rechner im Internet für die PKV sind so lala, der Beitrag wird sicher ein anderer (höherer) sein, aber die relative Unterschiede treffen schon halbwegs zu.
Such dir zwei, drei PKV raus und lass dir Angebote machen.



--- Zitat von: SJ1992 am 01.11.2019 12:48 ---- ich habe schon gehört, dass vorab natürlich noch eine Untersuchung beim Amtsarzt ansteht - was hat man da zu erwarten?
--- End quote ---
Nicht weltbewegendes. HIER bin ich mal darauf eingegangen.


--- Zitat von: SJ1992 am 01.11.2019 12:48 ---- was gibt es sonst noch vorher zu planen oder zu bedenken? wonach habt ihr eure Entscheidung für die jeweilige Behörde getroffen?
--- End quote ---
Aus meiner Erfahrung und Gesprächen heraus würde ich persönlich "kleinere" Dienstherrn bevorzugen, also in deinem Fall die Stadt. Die sind flexibler, auch was Beförderungen betrifft, da geht es oftmals schneller in der Hinsicht.  ;)

SJ1992:
Vielen Dank für die Antworten!


--- Zitat von: SJ1992 am 01.11.2019 12:48 ---- was gibt es sonst noch vorher zu planen oder zu bedenken? wonach habt ihr eure Entscheidung für die jeweilige Behörde getroffen?
--- End quote ---
Aus meiner Erfahrung und Gesprächen heraus würde ich persönlich "kleinere" Dienstherrn bevorzugen, also in deinem Fall die Stadt. Die sind flexibler, auch was Beförderungen betrifft, da geht es oftmals schneller in der Hinsicht.  ;)
[/quote]

Kannst du das genauer begründen? Gibt es keine einheitliche Regelung hinsichtlich Beförderungen (anhand von Dauer der Berufstätigkeit o.ä.)?

Organisator:

--- Zitat von: SJ1992 am 04.11.2019 14:20 ---
Kannst du das genauer begründen? Gibt es keine einheitliche Regelung hinsichtlich Beförderungen (anhand von Dauer der Berufstätigkeit o.ä.)?

--- End quote ---

Doch, natürlich. § 22 BBG und entsprechende Landesregelungen.

Wichtiger ist jedoch, welche Aufgaben Du übernehmen möchtest. Standesbeamte z.B. gibt es nicht bei der Landesregierung.

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