Es handelt sich eben gerade nicht um eine temporäre Höhergruppierung, sondern um eine Zulage. Die Stufe der höheren Entgeltgruppe, die für die Höhe der Zulage maßgeblich ist, bestimmt sich nach der selben Norm wie die Stufenzuordnung bei Höhergruppierung - und ist somit nicht diagonal, vertikal, asymptotisch oder kartesisch, sondern es ergibt sich schlicht jene Stufe der höheren Entgeltgruppe, in der mindestens das bisherige Tabellenentgelt erzielt wird. Der Bemessungssatz der JSZ bestimmt sich nach der Eingruppierung, die durch eine nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nicht berührt wird.