Das kommt darauf an wie die Zulage gewährt wurde.
Z.B.:
Der MA erhält das Entgelt der nächsthöheren Stufe.
oder
Der MA erhält eine Zulage in Höher der Differenz zwischen seiner Stufe und dem Entgelt der Stufe X .
Laut SV hat die Person eine Stufe vorweggewährt bekommen.
Dannder Titel Müll und nicht Teil der SV: Stufenvorweggewährung gemäß TV-L §16 Abs. 5
und der Paragraph Falsch!
Mir erschließt sich nicht, wie man den recht simplen Sachverhalt so missinterpretieren kann. Und bzgl. des Paragraphens: Hier fehlt höchstens der "Satz 1" als Hinweis. Ansonsten ist die Angabe völlig korrekt.
In §16.5 wird nicht die
Stufe vorweg gewährt, sondern das
Entgelt in höhe einer höheren Stufe.
Man verbleibt in seiner alten Stufe, darin sehe ich einen Unterschied.
Und je nach Ausgestaltung der Vorweggewährung, kann es statisch sein (dann bekommt man bis zum erreichen dieser Stufe immer das gleiche Entgelt), oder man erhält beim einem Stufenanstieg mehr Entgelt.