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Urlaubsanspruch nach Arbeitszeitreduzierung

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Texter:

--- Zitat von: Aüg am 06.11.2019 13:52 ---
--- Zitat von: Texter am 05.11.2019 20:23 ---@spid:

Reicht eine bloße Anteilige Berechnung wie in dem oben genannten Beispiel aus oder muss der AG den Urlaub aus dem Abschnitt vor der Arbeitszeitreduzierung dann auch noch abgelten, da er einen höheren Wert hat?

--- End quote ---

In obigen Beispiel ändert sich der Wert des Urlaubstages nicht.  Die bestreffende Person arbeitet an den 4 Arbeitstagen weiterhin Vollzeit.

--- End quote ---


[/quote]...von 100% (5 Tage Woche) auf 80% (4 Tage Woche)...
...von 39 auf 32 Stunden zu reduzieren...[/quote]

welches Beispiel meinst Du?

Aüg:

--- Zitat von: Texter am 06.11.2019 13:56 ---
--- Zitat von: Aüg am 06.11.2019 13:52 ---
--- Zitat von: Texter am 05.11.2019 20:23 ---@spid:

Reicht eine bloße Anteilige Berechnung wie in dem oben genannten Beispiel aus oder muss der AG den Urlaub aus dem Abschnitt vor der Arbeitszeitreduzierung dann auch noch abgelten, da er einen höheren Wert hat?

--- End quote ---

In obigen Beispiel ändert sich der Wert des Urlaubstages nicht.  Die bestreffende Person arbeitet an den 4 Arbeitstagen weiterhin Vollzeit.

--- End quote ---



--- End quote ---
...von 100% (5 Tage Woche) auf 80% (4 Tage Woche)...
...von 39 auf 32 Stunden zu reduzieren...[/quote]

welches Beispiel meinst Du?
[/quote]

Wenn die Wochenarbeitszeit um 20 prozent reduziert wird und die anzahl der arbeitstage auch um 20 prozent reduziert wird bleibt der wert des einzelnen Urlaubstages  und die stunden pro arbeitstag gleich.


Dein Beispiel entspricht einer Reduktion der Arbeitszeit  um 18 Prozent und ist ein anderer Sachverhalt.

Feidl:
Für die Anzahl der Urlaubstage spielt die Arbeitszeit pro Tag aber keine Rolle.

Abgegolten muss der andere "Wert des Urlaubstages" nicht. Ist auch nicht so, wenn jemand Arbeitszeit ändert aber die Arbeitstage pro Woche gleich bleiben.

Texter:

--- Zitat von: Aüg am 06.11.2019 16:17 ---
--- Zitat von: Texter am 06.11.2019 13:56 ---
--- Zitat von: Aüg am 06.11.2019 13:52 ---
--- Zitat von: Texter am 05.11.2019 20:23 ---@spid:

Reicht eine bloße Anteilige Berechnung wie in dem oben genannten Beispiel aus oder muss der AG den Urlaub aus dem Abschnitt vor der Arbeitszeitreduzierung dann auch noch abgelten, da er einen höheren Wert hat?

--- End quote ---

In obigen Beispiel ändert sich der Wert des Urlaubstages nicht.  Die bestreffende Person arbeitet an den 4 Arbeitstagen weiterhin Vollzeit.

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--- End quote ---
...von 100% (5 Tage Woche) auf 80% (4 Tage Woche)...
...von 39 auf 32 Stunden zu reduzieren...
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welches Beispiel meinst Du?
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Wenn die Wochenarbeitszeit um 20 prozent reduziert wird und die anzahl der arbeitstage auch um 20 prozent reduziert wird bleibt der wert des einzelnen Urlaubstages  und die stunden pro arbeitstag gleich.


Dein Beispiel entspricht einer Reduktion der Arbeitszeit  um 18 Prozent und ist ein anderer Sachverhalt.
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Stimmt. :-X Mich interessiert der zweite Sachverhalt.

Rehm-Kommentag (Breier/Dassauer) empfiehlt auch einen wertmäßigen Ausgleich der Tage bzw. einen Verbrauch vor Arbeitszeitreduzierung. Hierzu hätte mich Eure Meinung interessiert.

@feidl du stimmst als dem Rehm-Kommentar nicht zu?

Spid:
Es gibt doch aktuelle Rechtsprechung dazu, BAG Urteil vom 20.03.2018 - 9 AZR 486/17.

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