Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsorientierte Bezahlung
Nicole:
Hallo,
ich arbeite bei einer kleineren Gemeinde mit ca. 5000 Einwohnern. Aufgrund des neuen egozentrischen Bürgermeisters konnten dort keine Personen für einen neuen Betriebsrat gefunden werden. Seit dem Amtsantritt wurden meine Kollegen und nicht einmal bewertet und entsprechend haben wir bisher keine LOB erhalten. Die anderweitigen Führungspositionen sind mit Beamten besetzt, die sich ebenfalls gekonnt aus der Angelegenheit zurückhalten.
Aufgrund dessen bin ich bereits auf der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Dennoch stellt sich mir, uns die Frage, was für Möglichkeiten wir haben um zu unserem Recht zu kommen? Verlieren wir aufgrund unserer bisherigen Passivität Ansprüche auf die zurückliegenden Jahre?
Für Ratschläge wären wir sehr dankbar.
Gruß
Nicole
Spid:
Wie ist denn der genaue Wortlaut der Betriebsvereinbarung zur LOB?
Nicole:
In der Dienstanweisung stehen keine Fristen. Nur wer zur Bewertung berechtigt ist. Bewertet wird "jährlich auf den 1. Januar für das zurückliegende Kalenderjahr". Ansonsten nur noch allgemeine Hinweise.
Spid:
Dienstanweisungen sind unbeachtlich. Ich fragte nach der Betriebsvereinbarung.
Kryne:
Verstehe ich das richtig, dass aktuell einfach "gar nichts" ausgezahlt wird ? Also auch nicht per "Gießkanne" ?
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