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Leistungsorientierte Bezahlung

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Nicole:
Falls es auch eine Betriebsvereinbarung gibt, steht mir diese leider nicht zur Verfügung.
Ja richtig, seit seinem Amtsantritt keine Bewertung, keine Auszahlung, keine Gießkanne.

Spid:
Die Einsicht in die Betriebsvereinbarung läßt sich gerichtlich erzwingen.

Nicole:
Dann erhalte ich sicher keine LOB und kann meinen Arbeitsplatz gleich räumen ::). Mir geht es hauptsächlich darum in wie fern sich unser AG damit rechtswidrig verhält und ob wir unseren Anspruch verlieren.
Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung.

Brownyy:
Hört sich nach profesionellem Arbeitgeber an. Den Kopf könnte ihm ein Gericht sicher geraderücken.

Außerdem: Auch ein Bürgermeister hat Vorgesetzte.   ;)

Auch dürfte ein Stadtrat/Gemeinderat not amused über so etwas sein. Man glaubt nicht wie einfach das Feuer da schon bei Nichtigkeiten eröffnet wird.

Lars73:
"Mir geht es hauptsächlich darum in wie fern sich unser AG damit rechtswidrig verhält und ob wir unseren Anspruch verlieren."
Und um das beurteilen zu können braucht man Kenntnisse über den Inhalt einer eventuellen Dienstvereinbarung LOB...

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