@Spid
Optional könntest Du doch auch eine leitende Position im Landesamt für Besoldung einnehmen, und den Laden von totem Holz befreien!
Ich frage mich btw. ob es irgend welche Konstellationen gibt, in denen es dem Gehaltsempfänger in steuerlicher Hinsicht zum Nachteil gereichen könnte, wenn Zahlungen, die bereits im Jahr 2019 hätten geleistet werden müssen, erst im Jahr 2020 auf einen Schlag ausgezahlt werden.