Hallo Elke,
deine Jahressonderzahlung beträgt 92,19% (siehe § 20 Abs. 2 TV-L). Im TV-L wird bei der Jahressonderzahlung nicht zwischen Ost und West unterschieden.
Die Jahressonderzahlung berechnet sich aus den Durchschnittswert der Monate Juli, August und September 2019 (§ 20 Abs. 3 TV-L).
Das bedeutet für Dich, dass du eine Jahressonderzahlung in Höhe von 92,19% des Durchschnittswertes bekommst.