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[Allg] Regelung Küche

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Schussel:
Guten Abend

Mein Dienstherr will ein Objektsicherungsdienst ( wieder Hauseigen ) aufstellen. Der 24 Stunden besetzt sein soll, in 3 Schichtbetrieb und am Wochenende 12 Stundenschichten. Jetzt meine Frage, muß da nicht eine Küche zur Verfügung stehen, wo auch selbst gekocht werden kann. Da die Kantine ja nicht immer auf hat.
Ich habe versucht etwas über das Thema zu finden, aber nix gefunden.

Gruß Thomas

Unimitarbeiter:
. Hier geht es leider auch nicht um einen beamtenrechtlichen Sachverhalt, daher falsches Forum :)

Aber du erhältst dennoch eine Antwort. Eine Kantine ist reine Kulanz des Dienstherren. Die Arbeitsstättenverordnung sieht vor, dass ein Pausenraum/-bereich zur Verfügung gestellt wird, der leicht erreichbar ist. D.h. keine 100m Fußweg bzw. maximal 5 Minuten entfernt. Eine Küche muss nicht zwingend bereitgestellt werden, dennoch ist warmes Essen ein Mittel der Mitarbeitermotivation :D

Ich empfehle den Kommentar zur ArbStV, Landmann/Rohmer GewO.

Schussel:
@Unimitarbeiter

Danke für die Antwort, werde mal schauen.
Wir haben auf unserer Liegenschaft sogar 2 Kantinen ( 8 -14 Uhr), bei gut 1000 Mitarbeiter, nur halt nicht am Wochenende.

Gruß Thomas

RsQ:

--- Zitat von: Unimitarbeiter am 06.11.2019 07:42 ---D.h. keine 100m Fußweg

--- End quote ---

... 100 m sind nun wirklich zumutbar, auch innerhalb eines Gebäudes.

Schussel:
@RsQ
 
Es ist angedacht, dass wir den Raum nicht verlassen sollen, also ständig vor Ort sind.

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