Autor Thema: Überstunden Auszahlung Zuschlag  (Read 1964 times)

Mahal

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Überstunden Auszahlung Zuschlag
« am: 06.11.2019 07:43 »
Hallo,

ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich arbeite beim Grundsicherungsamt Hamburg. Aufgrund einer Softwareumstellung
durften wir Überstunden ansammeln und diese auch komplett Auszahlen lassen.
Nach § 8 aus den Tarifvertrag, erhält man pro Überstunde noch 30 % Zuschlag.
Nach der vorliegenden Gehaltsabrechnung ist diese überhaupt nicht berücksichtigt.
Ist da ein Fehler seitens des PS aufgetreten oder unter welchen Voraussetungen erhält
man den Zuschlag. Es liegt auch von der Leitung des Standorts eine schriftliche Bestätigung vor,
dass die Überstunden ausbezahlt werden dürfen.

Ich bedanke mich im Voraus schon mal für die Hilfe

Spid

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Antw:Überstunden Auszahlung Zuschlag
« Antwort #1 am: 06.11.2019 07:47 »
Voraussetzung für den Anspruch auf Überstundenzuschläge ist, daß es sich um Überstunden handelt.