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Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation

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SebWeniger:
Guten Morgen,

ich lese immer häufiger in Stellenausschreibungen folgenden Satz:

"Die Stelle ist noch nicht abschließend bewertet. Als Eingruppierung stellen wir uns in Abhängigkeit der Qualifikation Entgeltgruppe XYZ vor."

Das bedeutet:
Wenn der Mitarbeiter den Zuschlag für die Stelle erhält und zu dem Zeitpunkt die Stelle noch nicht vollumfänglich ausführen kann (weil er beispielsweise noch Schulungen / Lehrgänge besuchen muss), erhält dieser Mitarbeiter eine Entgeltgruppe niedriger, solange bis er alle Tätigkeiten vollumfänglich ausführen kann.
Das Widerspricht sich allerdings damit, da ja eigentlich die Stelle und nicht der Mitarbeiter bewertet wird.

Wenn das Unternehmen dem Mitarbeiter die Stelle zutraut, so hat er - meiner Meinung nach - direkten Anspruch auf die Zielentgeltgruppe.

Ich bitte von Aussagen ala (Zitate):

"TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Anspruch besteht auf das Entgelt, das sich aus der Eingruppierung ergibt"

oder
"TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, der AG äußert hinsichtlich der Eingruppierung lediglich eine Rechtsmeinung, die die Eingruppierung nicht berührt."

abzusehen.
Vielen Dank

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ob die auszuübende Tätigkeit ausgeübt werden kann oder darf, ist unbeachtlich.

TV-Ler:

--- Zitat von: SebWeniger am 06.11.2019 08:05 ---Das Widerspricht sich allerdings damit, da ja eigentlich die Stelle und nicht der Mitarbeiter bewertet wird.

Wenn das Unternehmen dem Mitarbeiter die Stelle zutraut, so hat er - meiner Meinung nach - direkten Anspruch auf die Zielentgeltgruppe.

--- End quote ---
Die Eingruppierung richtet sich nach der Entgeltordnung.
An welcher Stelle der Entgeltordnung werden Stellen bewertet?

Lars73:
Der Arbeitgeber kann die tatsächlich übertragenen Aufgaben von der Qualifikation der einzustellenden Person abhängig machen. Dann wird es halt zwischen den potentiellen Vertragsparteien verhandelt. Wenn man sich nicht einig kommt halt kein Vertrag zustande. Daneben gibt es Tätigkeitsbereiche wo die Eingruppierung von bestimmten Qualifikationen beeinflusst werden.

SebWeniger:

--- Zitat von: Spid am 06.11.2019 08:09 ---TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Ob die auszuübende Tätigkeit ausgeübt werden kann oder darf, ist unbeachtlich.

--- End quote ---


--- Zitat von: Lars73 am 06.11.2019 08:18 ---Der Arbeitgeber kann die tatsächlich übertragenen Aufgaben von der Qualifikation der einzustellenden Person abhängig machen. Dann wird es halt zwischen den potentiellen Vertragsparteien verhandelt. Wenn man sich nicht einig kommt halt kein Vertrag zustande. Daneben gibt es Tätigkeitsbereiche wo die Eingruppierung von bestimmten Qualifikationen beeinflusst werden.

--- End quote ---

Was denn nun?

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