Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung in Abhängigkeit der Qualifikation
Spid:
Da ist kein Widerspruch zwischen den Aussagen.
Lars73:
Die beiden Antworten sagen das gleiche. Ich habe lediglich beschrieben wie die Festlegung der auszuübenden Tätigkeit zu beginn des Vertragsverhältnisses zustande kommen kann.
SebWeniger:
Das widerspricht sich mit der Aussage des Großmeisters...
Ich zitiere:
"TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. "
Mal angenommen:
Die Stelle ist für die Entgeltgruppe 10 ausgeschrieben und beinhaltet Budgetverantwortung.
Die Kalkulation des Budgets beträgt aufs Jahr ca. 5% der Tätigkeit.
Die anderen Anforderungen der Stelle werden durch den Mitarbeiter erfüllt und abgedeckt. (mehr als 50% der Stelle fallen in die Entgeltgruppe 10)
Warum sollte der Mitarbeiter so lange bis er eine Schulung zum Thema Budget, Kostenkalkulation (was 5% der Stelle ausmachen) mit EG 9 abgespeist werden?
Sjuda:
Da widerspricht sich nichts, du hast es nur immer noch nicht verstanden.
Texter:
Er sollte sich damit nicht abspeisen lassen, sondern klagen.
Die zu niedrige Entgeltzahlung hat keine Auswirkungen auf die Eingruppierung.
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