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Eingruppierung Ingenieur Stadtbauamt besondere Tätigkeiten

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Mogge:
Hallo,

ich bin momentan als Ingenieur im Stadtbauamt als Bauamtsleiter eingestellt. Momentan werde ich in der Entgeltgruppe 10 bezahlt. Dies hatte bereits auch mein Vorgänger. Dieser war aber nur Techniker. Nun wird auf meinen Wunsch hin eine Stellenbewertung durchgeführt. Für Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit wird die EG 10 empfohlen. Bei mindestens einem Drittel besondere Leistungen welche sich aus der EG 10 herausheben, ist EG 11 zu zahlen. Was sind den besondere Leistungen bzw. Tätigkeiten welche ich bei der Stellenbewertung angeben muss. Kann mir jemand eine Auflistung dieser Tätigkeiten geben. Nicht dass die Stellenbewertung wieder EG 10 ergibt. Über eine Rückmeldung wäre ich dankbar.

MfG

Markus

Spid:
Beispiele für besondere Leistungen finden sich in der entsprechenden Protokollerklärung.

Kryne:
Ich finde es selbst mit den Erklärungen recht schwer zu bewerten was EG10 und EG11 ist.

z.B. was ich dazu mal gefunden habe:


--- Zitat ---Eine „besondere Schwierigkeit“ liegt vor bei
- erhöhten fachlichen Anforderungen,
- fachlichem Können oder
- außergewöhnlichen Erfahrungen im Vergleich zur „Normaltätigkeit“ des Studiums.

--- End quote ---

Was wird denn als Normaltätigkeit des Studiums angesehen ?

Ich nehme jetzt mal meinen Bereich des Tiefbaues, hier sind Ingenieure aus zig. verschiedenen Studiengängen tätig, die allesamt natürlich ähnliche Inhalte hatten, aber eben keinen Standard.

Wenn man das so sieht, kenne ich eigentlich keinen Ingenieur der mit dem reinen Studienwissen weit kommt. Ein Großteil meines Wissens das in meiner täglichen Arbeit zum tragen kommt beruht auf der Berufserfahrung die ich nach dem Studium gesammelt habe.

Selbst in der simplen Kanalunterhaltung gibt es eigentlich kaum einen Fall, den ich nach Schema F aus dem Studium lösen könnte. Schon hier muss man oftmals nach kreativen Lösungen suchen um im Bestand wirtschaftlich den Kanal zu unterhalten, die man eben nicht aus dem Studium zieht.

Einfach alles sehr schwammig finde ich.



--- Zitat ---Die „Bedeutung“ bezieht sich auf die Auswirkungen der Tätigkeit. Sie kann aus
- der Größe des Aufgabengebietes,
- der außerordentlichen Bedeutung der zu bearbeitenden Materie,
- den Auswirkungen der Tätigkeit (über das Normalmaß hinausgehende Folgewirkungen) auf den innerdienstlichen Bereich,
- aber auch in finanzieller Hinsicht und auf die Allgemeinheit gefolgert werden (BAG v. 20.3.1991 – 4 AZR 471/90).
--- End quote ---

Die Größe des Aufgabengebietes ? Ab welcher Größe soll es denn bedeutend sein ?

Ab wann ist denn eine finanzielle Auswirkung der Tätigkeit besonders bedeutend ? Wenn ich vergesse Erschließungsbeiträge pünktlich zum Stichtag abzurechnen und der Gemeinde dann schnell mal ne halbe Millionen fehlt ? Oder auch schon wenn ich in der Kanalunterhaltung unnötig groß Repariere und eventuell am Ende 10.000€ mehr Kosten entstehen als nötig ?

Finde das auch einfach sehr schwammig.

Ist mein persönlicher Eindruck.

Spid:
Und das hat jetzt was mit der Fragestellung des TE zu tun, in der es um das Heraushebungsmerkmal besondere Leistungen geht?

Mogge:
Ich wollte ja nur wissen wo die Tätigkeitsmerkmale für Ingenieure für besondere Tätigkeiten sind. Damit ich
schauen kann welche Tätigkeiten ich hervorheben muss.

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