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Eingruppierung Ingenieur Stadtbauamt besondere Tätigkeiten

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Spid:
Die Tätigkeitsmerkmale findest Du in der EGO, besondere Tätigkeiten sind kein Heraushebungsmerkmal. Du meinst besondere Leistungen. Diese sind das Heraushebungsmerkmal und damit ein Tätigkeitsmerkmal. Wo dieses Tätigkeitsmerkmal mit Beispielen erläutert wird, habe ich in meiner ersten Antwort erschöpfend ausgeführt.

JahrhundertwerkTVÖD:
Da keine Angaben über Größe der Stadt und sonstige Aufgabengebiete vorliegen, ist eine Bewertung schwierig.

Gibt es z.B. auch noch eine Kläranlage, wenn ja welche Größenordnung?
Gehört auch die Wasserversorgung hinzu?
Anzahl der Mitarbeiter.
Sonstige Heraushebungsmerkmale?
Was ist mit Hochbau und städtische Gebäude?
Bauverwaltung?

Ich konnte bisher lesen: Stadtbauamt und Bauamtsleiter, EG 10
Alleine Stadtbauamt und Bauamtsleiter inkludieren (für mich) eine gewisse Größenordnung (Stadt) und eine entsprechend große Verwaltung mit Hoch- und Tiefbau und evtl. sogar Stadtplanungsamt.
Als Bauamtsleiter ist man für alles zuständig. Dann ist EG 10 zu niedrig.

Wie gesagt, mehr gibt meine Glaskugel nicht her.

Spid:
Das ist alles völlig unerheblich, bevor nicht das Heraushebungsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllt ist.

JahrhundertwerkTVÖD:
Die besondere Leistung kann doch nur herausgearbeitet werden, wenn klar ist welche Tätigkeiten überhaupt gefordert sind.
Hierfür ist es m.E. nicht unerheblich zu wissen was überhaupt und welche Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden.

Spid:
Nein, zur Prüfung des Heraushebungsmerkmals ist keine Deiner Fragen zielführend.

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