Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Ingenieur Stadtbauamt besondere Tätigkeiten

<< < (3/7) > >>

Organisator:

--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 07.11.2019 08:27 ---Die besondere Leistung kann doch nur herausgearbeitet werden, wenn klar ist welche Tätigkeiten überhaupt gefordert sind.
Hierfür ist es m.E. nicht unerheblich zu wissen was überhaupt und welche Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden.

--- End quote ---

Besondere Leistungen - hier EntgO Bund Teil III Nr. 25- sind
"z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Er-fahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung."

schaut einfach in die EntgO VAK, dort dürfte das entsprechend aufgeführt sein.

Kaiser80:

--- Zitat von: Spid am 06.11.2019 13:59 ---Beispiele für besondere Leistungen finden sich in der entsprechenden Protokollerklärung.

--- End quote ---
Wurde ja bereits geschrieben...

Organisator:

--- Zitat von: Kaiser80 am 07.11.2019 09:40 ---
--- Zitat von: Spid am 06.11.2019 13:59 ---Beispiele für besondere Leistungen finden sich in der entsprechenden Protokollerklärung.

--- End quote ---
Wurde ja bereits geschrieben...

--- End quote ---
Jupp, aber wenn ich auf einmal besondere Schwierigkeit und Bedeutung bei der E 11 lese, wollte ich nochmal darauf hinweisen.

Kryne:

--- Zitat von: Organisator am 07.11.2019 08:55 ---
--- Zitat von: JahrhundertwerkTVÖD am 07.11.2019 08:27 ---Die besondere Leistung kann doch nur herausgearbeitet werden, wenn klar ist welche Tätigkeiten überhaupt gefordert sind.
Hierfür ist es m.E. nicht unerheblich zu wissen was überhaupt und welche Tätigkeitsbereiche abgedeckt werden.

--- End quote ---

Besondere Leistungen - hier EntgO Bund Teil III Nr. 25- sind
"z. B.: Aufstellung oder Prüfung von Entwürfen, deren Bearbeitung besondere Fachkenntnisse und besondere praktische Er-fahrung oder künstlerische Begabung voraussetzt, sowie örtliche Leitung bzw. Mitwirkung bei der Leitung von schwierigen Bauten und Bauabschnitten sowie deren Abrechnung."

schaut einfach in die EntgO VAK, dort dürfte das entsprechend aufgeführt sein.

--- End quote ---

Ist doch alles genauso schwammig wie in meinen Passagen oben.

Was sind "besondere" Fachkenntnisse ? Wie unterscheiden sich diese von nicht besonderen Fachkenntnissen ?

Welche bauten sind schwierig und welche sind einfach ?

Organisator:

--- Zitat von: Kryne am 07.11.2019 10:21 ---Ist doch alles genauso schwammig wie in meinen Passagen oben.

Was sind "besondere" Fachkenntnisse ? Wie unterscheiden sich diese von nicht besonderen Fachkenntnissen ?

Welche bauten sind schwierig und welche sind einfach ?

--- End quote ---

Das muss auch allgemein gehalten sein, damit es auf die gesamte Personengruppe anwendbar ist. Zu deinen Fragen hat sich u.a. das BAG vielfach ausgelassen. Tante google hilft da ganz schnell weiter (z.B. mit Hinweisen auf Leitfäden des BVA).

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version