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Eingruppierung Ingenieur Stadtbauamt besondere Tätigkeiten

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Texter:

--- Zitat von: Spid am 14.11.2019 16:56 ---
--- Zitat von: Texter am 14.11.2019 16:50 ---Wo wohnst Du? In unseren Breiten (Ballungsraum NRW) könntest Du Dein Gehalt frei verhandeln. ;D

--- End quote ---

Das Entgelt möglicherweise - nicht jedoch die Eingruppierung.

--- End quote ---

Hier habe ich aber wirklich nichts von Eingruppierung geschrieben.

Spid:
Das ist zutreffend - habe ich auch nicht behauptet. Da es dem TE ausweislich der Schilderung um die Eingruppierung geht, war es meine Absicht, dahingehende aufkeimende Hoffnungen des TE direkt zu zerschlagen.

Bastel:

--- Zitat von: Spid am 14.11.2019 16:52 ---Schmutzfrachtberechnung sowie Einzeltätigkeiten im Bereich des Gutachterausschuß das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllen.
--- End quote ---

Fällt auch das Prüfen ggf. überrechnen von Schmutzfrachtberechnungen in den Bereich der "besonderen Leistungen"?

Kryne:
Bei uns ist diese Stelle mit diesem Umfang halt eine E15, wobei wir auch eine größere Kommune sind. (ca. 35.000 Einwohner) und der Bauamtsleitung mehr Leute unterstellt sind, wobei unser Bauamtsleiter wirklich nur noch Leitungsaufgaben inne hat und selbst in keinster Weise mehr "technisch" an Ingenieursaufgaben mitwirkt.

Ist für deinen Fall natürlich erstmal völlig unerheblich, wollte ich nur mal einwerfen.

Ich würde deinen Job jeden falls nicht machen für eine E10. Ich habe auch die E10 und habe ein wesentlich kleineres Aufgabenfeld. 

Spid:

--- Zitat von: Bastel am 15.11.2019 07:03 ---
--- Zitat von: Spid am 14.11.2019 16:52 ---Schmutzfrachtberechnung sowie Einzeltätigkeiten im Bereich des Gutachterausschuß das Tätigkeitsmerkmal der besonderen Leistungen erfüllen.
--- End quote ---

Fällt auch das Prüfen ggf. überrechnen von Schmutzfrachtberechnungen in den Bereich der "besonderen Leistungen"?

--- End quote ---

Würde ich nicht so sehen.

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