Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufenwechsel und persönliche Zulage
Spid:
Die Zulage ist monatlich neu zu berechnen. Grundlage sind die tatsächlichen Eingruppierung sowie die sich daraus nach §17 Abs. 4 ergebende Stufe in der höheren Entgeltgruppe. Dadurch ergibt sich in vielen Fällen bei einem Stufenaufstieg keine Verbesserung, zudem ist in vielen Konstellationen eine Zulage zur Endstufe der höheren Entgeltgruppe verunmöglicht.
Amsel:
Also im Fazit: bewertet und belegt ist die entsprechende Tätigkeit nach EG 15 (entspricht ausgehend von EG 12 einem Plus von über 1000 € brutto), gewährt werden konnte nur EG 14 (plus ca. 450 € brutto), nach 2 Monaten ist seit dem 01.01.18 davon übriggeblieben: ca. 300 € brutto. Manchmal ist man hinterher schlauer...
Vielen Dank - der Tarifbeschäftigte
Spid:
Da der AG für die vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Deines Einverständnis nicht bedarf, hätte sich durch eine vorheriges schlauer sein mutmaßlich nichts geändert.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version