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Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung

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Axiom:
Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem bei einer Bundesbehörde angefangen. In der Stellenanzeige steht u.a.: "Führung der Geschäftsstelle des Projekts XY". Für das Projekt gibt es jedoch auch noch eine stellvertretende Projektleitung sowie eine Projektleitung. An mich wird nur delegiert. (Das Lob von der nächsthöheren Ebene heimsen die eben genannten ein.) Kann ich etwas dagegen tun, oder muss ich meine Bewerbungsunterlagen wieder auf Vordermann bringen?

 Außerdem wird in der Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert. Bzgl der Einstufung wurde mir gesagt, wenn meine zweijährige Berufserfahrung bereits für die Stellenanzeige berücksichtigt wird, kann diese nicht mehr für die Einstufung berücksichtigt werden. Ist das korrekt?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Beste Grüße

Axiom

Spid:

--- Zitat von: Axiom am 07.11.2019 19:31 ---Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem bei einer Bundesbehörde angefangen. In der Stellenanzeige steht u.a.: "Führung der Geschäftsstelle des Projekts XY". Für das Projekt gibt es jedoch auch noch eine stellvertretende Projektleitung sowie eine Projektleitung. An mich wird nur delegiert. (Das Lob von der nächsthöheren Ebene heimsen die eben genannten ein.) Kann ich etwas dagegen tun, oder muss ich meine Bewerbungsunterlagen wieder auf Vordermann bringen?
--- End quote ---

„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.


--- Zitat ---Außerdem wird in der Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert. Bzgl der Einstufung wurde mir gesagt, wenn meine zweijährige Berufserfahrung bereits für die Stellenanzeige berücksichtigt wird, kann diese nicht mehr für die Einstufung berücksichtigt werden. Ist das korrekt?
--- End quote ---

Nein.

Axiom:
Danke, Spid.

Das Arbeitsverhältnis: TvöD, besonderer Teil Verwaltung,  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigen des Bundes in den TvöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund).

Warum werde ich dann belogen? Hast du einen Passus oder eine Info, mit der ich arbeiten könnte?



--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 19:40 ---„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.
--- End quote ---

Ich empfinde es als arglistige Täuschung. Es wird angekündigt, eine Geschäftstelle zu führen, aber tatsächlich führen zwei andere Personen.

Axiom

Spid:

--- Zitat von: Axiom am 07.11.2019 19:51 ---Danke, Spid.

Das Arbeitsverhältnis: TvöD, besonderer Teil Verwaltung,  Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigen des Bundes in den TvöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund).

Warum werde ich dann belogen? Hast du einen Passus oder eine Info, mit der ich arbeiten könnte?

--- End quote ---

§16 Abs. 2 Satz 2 TVÖD


--- Zitat ---
--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 19:40 ---„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.
--- End quote ---

Ich empfinde es als arglistige Täuschung. Es wird angekündigt, eine Geschäftstelle zu führen, aber tatsächlich führen zwei andere Personen.

Axiom

--- End quote ---

„Führung der Geschäftsstelle“ ist eben genau das. Man führt nicht die Geschäfte oder irgendwas anderes - man führt die Geschäftsstelle: man sorgt, daß rechtzeitig Büromaterial bestellt wird, kümmert sich um nen Servicetechniker, wenn der Drucker streikt, macht ein bisschen Haushalt und zeichnet der Putzfrau ab, daß sie ordnungsgemäß gereinigt hat.

Axiom:

--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 20:13 ---„Führung der Geschäftsstelle“ ist eben genau das. Man führt nicht die Geschäfte oder irgendwas anderes - man führt die Geschäftsstelle: man sorgt, daß rechtzeitig Büromaterial bestellt wird, kümmert sich um nen Servicetechniker, wenn der Drucker streikt, macht ein bisschen Haushalt und zeichnet der Putzfrau ab, daß sie ordnungsgemäß gereinigt hat.

--- End quote ---

Nochmal danke! Du hast mir bei der Entscheidungsfindung für meine Zukunft sehr geholfen.

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