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Stellenanzeige vs. Realität & Einstufung
RsQ:
--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 19:40 ---„Führung der Geschäftsstelle“ ist doch zutreffend für eine aufgebohrte Sekretärstätigkeit mit ein bisschen Haushaltsführung. Da hattest Du wohl eher die falsche Erwartungshaltung.
--- End quote ---
Dem kann ich zustimmen. Ein "Geschäftsstellenleiter" ist nun mal nicht der Geschäftsführer (bzw. Projektleiter). Hier lag/liegt wohl bzgl. der Begrifflichkeiten ein Missverständnis (bzw. Unkenntnis) vor. Es ist sicher eine unglückliche Situation, da sich das nicht ohne erneute berufliche Änderung korrigieren lässt?!?
Axiom:
--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 20:13 ---§16 Abs. 2 Satz 2 TVÖD
--- End quote ---
Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn in einer Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert wird, man zwingend mit mindestens Stufe 2 eingestellt werden muss?
--- Zitat von: RsQ am 07.11.2019 21:46 ---
Dem kann ich zustimmen. Ein "Geschäftsstellenleiter" ist nun mal nicht der Geschäftsführer (bzw. Projektleiter). Hier lag/liegt wohl bzgl. der Begrifflichkeiten ein Missverständnis (bzw. Unkenntnis) vor. Es ist sicher eine unglückliche Situation, da sich das nicht ohne erneute berufliche Änderung korrigieren lässt?!?
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Das Behördendeutsch ist kein Alltagsdeutsch und da ich aus der "freien" Wirtschaft komme, habe ich da wohl ein wichtiges Detail übersehen. Hätte mehr nachfragen sollen, ich ärgere mich über mich selbst!
Es ist auch (gefühlt?) so, dass ich mehr Projektkenntnis habe als die Leiter. Ich kläre sie auf, wenn sie kurz davor sind falsche Entscheidungen zu treffen bzw. Projektzusammenhänge nicht verstehen. Eventuell mache ich das noch ein wenig mit, möglicherweise lasse ich sie das nächste Mal auflaufen. Die Verantwortung vor der nächsthöheren Ebene tragen sie.
Eine erneute berufliche Änderung ist aufwendig, aber möglich. Ich muss es abwägen. Vielleicht lässt es sich auch ohne korrigieren. Ich weiß es gerade nicht. Auf jeden Fall bin ich aktuell (ich hoffe das ist nachvollziehbar) unzufrieden.
Spid:
Die Stellenanzeige ist tariflich unbeachtlich. Maßgeblich ist, ob einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr vorliegt.
Auch außerhalb des öD ist die Führung der Geschäftsstelle eine deutlich subalterne Funktion.
Bastel:
--- Zitat von: Axiom am 07.11.2019 22:36 ---
--- Zitat von: Spid am 07.11.2019 20:13 ---§16 Abs. 2 Satz 2 TVÖD
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Heißt das im Umkehrschluss, dass wenn in einer Stellenanzeige "mehrjährige einschlägige Berufserfahrung" gefordert wird, man zwingend mit mindestens Stufe 2 eingestellt werden muss?
--- Zitat von: RsQ am 07.11.2019 21:46 ---
Dem kann ich zustimmen. Ein "Geschäftsstellenleiter" ist nun mal nicht der Geschäftsführer (bzw. Projektleiter). Hier lag/liegt wohl bzgl. der Begrifflichkeiten ein Missverständnis (bzw. Unkenntnis) vor. Es ist sicher eine unglückliche Situation, da sich das nicht ohne erneute berufliche Änderung korrigieren lässt?!?
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Das Behördendeutsch ist kein Alltagsdeutsch und da ich aus der "freien" Wirtschaft komme, habe ich da wohl ein wichtiges Detail übersehen. Hätte mehr nachfragen sollen, ich ärgere mich über mich selbst!
Es ist auch (gefühlt?) so, dass ich mehr Projektkenntnis habe als die Leiter. Ich kläre sie auf, wenn sie kurz davor sind falsche Entscheidungen zu treffen bzw. Projektzusammenhänge nicht verstehen. Eventuell mache ich das noch ein wenig mit, möglicherweise lasse ich sie das nächste Mal auflaufen. Die Verantwortung vor der nächsthöheren Ebene tragen sie.
Eine erneute berufliche Änderung ist aufwendig, aber möglich. Ich muss es abwägen. Vielleicht lässt es sich auch ohne korrigieren. Ich weiß es gerade nicht. Auf jeden Fall bin ich aktuell (ich hoffe das ist nachvollziehbar) unzufrieden.
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Spid:
Und nu?
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