Autor Thema: Kündigungsfrist  (Read 3649 times)

Marina69

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Kündigungsfrist
« am: 07.11.2019 23:02 »
Hallo , vielleicht kann mir ja jemand von euch mit etwas Rat helfen.
Ich bin seit mehr als 20 Jahren in einer Stiftung als Therapeutin beschäftigt und unterliege wohl dem TVÖD, ich werde jedenfalls nach diesem bezahlt.

Mein Arbeitsvertrag stammt aus dem Jahr 1996. Darin wird nichts explizit zu Kündigungsfristen gesagt.
Es gibt aber einen Paragraf im Vertrag, der sagt: "das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem BAT und den diesen ergänzenden, ändernden und ersetzenden Tarifverträgen in der für den AG geltenden Fassung. Außerdem finden die für den AG jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung"

Nach meiner Einschätzung sagt dies, dass der geltenden TVÖD (welcher eigentlich, wenn dem so ist?) maßgeblich ist.

Nun ist es so, dass ich in ein paar Tagen ein Bewerbungsgespräch habe und durch eine lange Kündigungsfrist dort möglicherweise schlecht passe.

Meine Frage dazu:
 ist meine Kündigungsfrist, nach meiner beschriebenen Einschätzung wirklich 6 Monate?
Wenn dem so ist, was könnte ich tun, eher aus diesem Vertrag raus zu kommen, um für die neue Stelle in Betracht zu kommen?
Hat man evtl. "eine Art Rechtsanspruch" auf einen Auflösungsvertrag?

Es wäre wirklich nett, wenn mir hier jemand kompetent etwas dazu sagen könnte.

Schon Mal vielen Dank und viele Grüße
Marina

Spid

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 07.11.2019 23:09 »
6 Monate zum Quartalsende
Bspw. zum Wunschtermin kündigen; sofern der AG keine Kündigungsschutzklage erhebt, wird die Kündigung wirksam.
Nein.

Marina69

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 10.11.2019 17:53 »
Danke, wird wohl schwer wenn ich den Job will und sie mich wollen.

M.D.

Spid

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 10.11.2019 17:59 »
Nein, zum Wunschtermin kündigen ist nicht schwer.

WasDennNun

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Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 10.11.2019 18:20 »
Danke, wird wohl schwer wenn ich den Job will und sie mich wollen.

Natürlich ist ein Aufhebungsvertrag die elegantere Wahl.
Der Trick ist, du kündigst zu dem Termin den du dir wünscht. Ob dieser Termin fristgerecht ist läßt du einfach mal außen vor.
Der AG muss dann innerhalb reagieren und dagegen klagen (Dafür hat er glaube ich 3 Wochen Zeit).  Sollte er dies nicht machen, dann ist deine (nicht) fristgerechte Kündigung rechtswirksam.
Sollte er Klagen und wenn die skrupellos bist, dann kannst du ja einfach zu Wunschtermin trotzdem der Arbeit fernbleiben, der AG kann dich dann auf Schadensersatz verklagen, was regelmäßig nicht gemacht wird, da es ins leere läuft, da seltenst ein Schaden (der nicht im Organisationsversagen des AGs liegt) entstanden ist.

Spid

  • Gast
Antw:Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 10.11.2019 18:32 »
Die Klagefrist aus dem KSchG gilt nur für AN.