Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
Fragmon:
--- Zitat von: Spid am 12.11.2019 09:45 ---
--- Zitat von: Fragmon am 12.11.2019 09:34 ---
--- Zitat von: Spid am 11.11.2019 20:33 ---Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html
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Ich weiß, deswegen kann ich es mir nicht vorstellen.
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Angesichts des einen völlig rechtsfehlerhaften und zudem auf offenkundig irriger Rechtsmeinung beruhenden Vorgehens von Landesbehörden kannst Du Dir rechtsfehlerhaftes Vorgehen von Landesbehörden nicht vorstellen?
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Das eine Landesbehörde einen Eingruppierungsirrtum begeht ist "normal". Dann würde es auch eine TB geben.
Das aber eine Landesbehörde eine fehlende TB bzw. eine "mit Vermerk" durch den Personalrat und am Landesamt für Finanzen vorbei bekommt ist sehr unwahrscheinlich bzw. würde es nicht für die Landesverwaltung des Bundeslands sprechen.
Spid:
Angesichts mindestens drei eher katastrophaler Landesverwaltungen und einer, die sich eher als königliche Verwaltung absolutistischen Selbstverständnisses sieht, halte ich eben dies nicht für unwahrscheinlich.
Fragmon:
Dann hatte ich vermutlich bis jetzt schon mehrmals Glück, das sich meine Personalleiter stets gegen krude Ideen anderer Hausherren gestellt hat.
Wie gesagt spätestens der Personalrat oder die Hauptkasse hätte dann die Notbremse gezogen.
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