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Eingruppierung TVL

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Spid:
Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html

Dudo49:

--- Zitat von: Fragmon am 11.11.2019 17:30 ---Das ist mir klar, aber wenn der AG der Meinung ist, er könne die keine E11 Tätigkeiten übertragen, bzw. nicht in der Höhe, dann erhältst du eine andere EG. Bspw. geplant war ein oder mehrere Arbeitsvorgänge mit BSB (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) , insgesamt >50%. Nun wurde festgestellt, daß du die Aufgaben nicht in dem Umfang wahrnehmen kannst und strich die Aufgaben bzw. verringerte den Anteil auf <33%.

--- End quote ---

Nein, es hieß von vornherein, dass aufgrund fehlender einschlägiger Berufserfahrung nur eine Eingruppierung in E9b möglich sei. Die Tätigkeit, die mir übertragen werden sollte, ist ja nirgends spezifiziert und variiert von Tag zu Tag im Komplexitätsgrad. Im Grunde mache ich aber nichts anderes, als andere Kollegen, die höher eingruppiert sind, ich werde allerdings noch eingearbeitet, was natürlich mein Wirkradius etwas reduziert. Das ist bei anderen nicht anders gewesen, die von vornherein höher eingruppiert wurden.

Was ich mich jetzt frage ist, an wen sich zu richten jetzt strategisch am sinnvollsten wäre. Den Personalrat, Beratungsstelle in der Gewerkschaft oder gar ein Arbeitsrechtler.

Fragmon:

--- Zitat von: Spid am 11.11.2019 20:33 ---Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html

--- End quote ---

Ich weiß, deswegen kann ich es mir nicht vorstellen. Mein zweiter Satz stellte eher auf die Tätigkeitensbeschreibung bezogen.

Empfehlung :
Auf Tätigkeitsbeschreibung bestehen

Wenn diese nicht erstellt wurde, dann soll eine erstellt und dir ausgehändigt werden. Ich kann mir aber nicht vorstellen das es keine gibt, da sonst das Landesamt für Finanzen keinen Finger rührt.

Wenn das nicht hilft, dann den Personalrat kontaktieren, denn dieser müsste der Eingruppierung zustimmen. Dass heißt, im hätte theoretisch die Bewertung vorliegen müssen.

Spid:

--- Zitat von: Fragmon am 12.11.2019 09:34 ---
--- Zitat von: Spid am 11.11.2019 20:33 ---Darf ich daran erinnern, daß dieser Thread auch in Landesbehörden spielt: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112468.0.html

--- End quote ---

Ich weiß, deswegen kann ich es mir nicht vorstellen.

--- End quote ---

Angesichts des einen völlig rechtsfehlerhaften und zudem auf offenkundig irriger Rechtsmeinung beruhenden Vorgehens von Landesbehörden kannst Du Dir rechtsfehlerhaftes Vorgehen von Landesbehörden nicht vorstellen?

Lars73:
Man sollte mal mit dem Personalrat sprechen.
Daneben mal in die Personalakte schauen.

Eine Eingruppierungsklage ist nicht unbedingt erfolgsversprechend, weil es bisher an einem Vorrang fehlt, dass eine höhere Eingruppierung vorliegt. Das noch unabhängig von der hohen Darlegungslast im Prozess.

Bei einer obersten Landesbehörde wäre vielleicht eine Petition an den Landtag etwas ;-)

Daneben einen Personalrat wählen der seinen Job macht.

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