Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
Fragmon:
Zu 99,9% wurden dir nicht alle Aufgaben übertragen. E11 Aufgaben beinhalten schwierige und bedeutsame Tätigkeiten die umfassende Fachkenntnise erfordern.
Vereinfachte Darstellung:
Umfassende Fachkenntnise erwirbt man bspw. durch ein Studium. Das Herausgebungsmerkmal besondere Schwierigkeite heißt, dass es darüber hinaus gehen und man demzufolge Fachwissen über ein normales Studium hinaus haben muss, um die Tätigkeit ausführen zu können. Entweder durch Berufserfahrung oder zusätzliche Fortbildungen.
Ich gehe dahin aus, dass dein AG der Meinung ist, dass du aufgrund des Werdeganges keine E11 Aufgaben ausführen kannst und dir demnach Tätigkeiten ohne BSB übertragen hat.
Ich würde dir folgendes empfehlen :
Tätigkeitsbeschreibung anfordern :
Bewertung prüfen, eventuell steht auch darin, wieso es sich um keine E11 handelt.
Wenn das nicht steht :
Fragen, welche Tätigkeiten nicht übertragen wurden. Je nach dem kann man eventuell Argumente sammeln, wieso man es doch könnte und bitten die Aufgaben zu übertragen.
Dudo49:
Also um dss ganze vielleicht bisschen besser einordnen zu können: Von der Qualifikation her bin ich Diplom-Jurist, die Tätigkeit ist im Kern die Bearbeitung von Rechtsfragen und die Mitwirkung bei der Fachaufsicht nachgeordneter Stellen. Im Grunde erscheint mir die Tätigkeit als 11-würdig, allerdings habe ich ja bisher keine schriftlich fixierte Beschreibung, die als Ausgangslage dienen könnte. Im Übrigen wird hier ja die Eingruppierung von der Berufserfahrung abhängig gemacht und nicht vom Tätigkeitsprofil, s.die vorherigen Posts. Mir wurde das zwar vor der Einstellung mitgeteilt, ich ging allerdings davon aus, dass das nicht Verhandlungssache sei sondern sich zwingend ergebe.
Fragmon:
Das ist mir klar, aber wenn der AG der Meinung ist, er könne die keine E11 Tätigkeiten übertragen, bzw. nicht in der Höhe, dann erhältst du eine andere EG. Bspw. geplant war ein oder mehrere Arbeitsvorgänge mit BSB (besondere Schwierigkeit und Bedeutung) , insgesamt >50%. Nun wurde festgestellt, daß du die Aufgaben nicht in dem Umfang wahrnehmen kannst und strich die Aufgaben bzw. verringerte den Anteil auf <33%.
Spid:
Ich stimme Dir zu, daß mutmaßlich der AG so vorgehen wollte, bin aber nicht so zuversichtlich wie Du, daß ihm das auch rechtssicher gelungen ist. Insbesondere deuten die Schilderungen des TE stark darauf hin, daß es sich um eine ganz besonders begabte Personalabteilung handelt, was mich in meiner Sichtweise bestärkt.
Fragmon:
In Kommunen kann ich mir das vorstellen aber nicht in einer Landesbehörde. :) vielleicht gibt der Threadersteller noch eine Aktualisierung.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version