Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung TVL
Spid:
Die auszuübende Tätigkeit läßt überhaupt keine Eingruppierung zu, sie führt zwingend zu einer Eingruppierung, da die Eingruppierung sich unmittelbar aus den tariflichen Normen ergibt. Dem AG kommt dabei keinerlei Ermessen zu. Du hattest auch nicht geschrieben, die Tätigkeit ließe eine Eingruppierung in E11 zu, sondern ausgeführt, daß die Stelle so ausgeschrieben gewesen sei, daß eine Eingruppierung bis zur E11 erfolgen könne. Weder Ausschreibung noch Rechtsmeinung des AG kommt bei der Eingruppierung irgendeine Relevanz zu.
Das gerichtliche Durchsetzen von Ansprüchen steht doch noch sehr niedrig auf der Eskalationsskala, deren Spitze ja selbst dann noch nicht erreicht ist, wenn Du dem regionalen Radiosender lächelnd ein Interview gibst, während die Staatsanwaltschaft reihenweise Aktenkartons und Computer herausschleppt, um sie im aufgrund Deiner Strafanzeige eröffneten Ermittlungsverfahrens wegen Betruges zu verwenden. Davon ab verklagt man nicht die Personaler, man verklagt den AG - und der ist im öD eine juristische Persönlichkeit, die mithin Kollegialität weder erweisen noch in Anspruch nehmen kann.
Dudo49:
Ein kurzes Update: Nach erneuter Nachfrage, worauf die Eingruppierung basiere un dob ich etwas Schriftliches haben könne, teilte mir die Personalabteilung mit, es sei eine "interne Regelung", zu der man mir "leider kein entsprechendes Dokument zur Verfügung stellen" könne. Im Übrigen beruhe die kurze und vage Tatigkeitsbeechreibung auf einen Erlass von höchster Stelle. Den Erlass lässt sich frei zugänglich einsehen.
Ich überlege gerade, wie hier weiter vorzugehen wäre. Gedacht hatte ich, mich an die hausinterne Arbeutnehmervertreung zu wenden. Über einen Rat würde ich freuen.
Chrille1507:
--- Zitat von: Dudo49 am 11.11.2019 11:03 ---Ich überlege gerade, wie hier weiter vorzugehen wäre. Gedacht hatte ich, mich an die hausinterne Arbeutnehmervertreung zu wenden. Über einen Rat würde ich freuen.
--- End quote ---
Ich kann gut verstehen, dass man nicht sofort die "großen Geschütze" auffahren will aber ich denke die Ausführungen von Spid sollten wirklich in Erwägung gezogen werden.
WasDennNun:
Sind deine aktuell ausgeübten Tätigkeiten denn die einer E11/E10?
Falls ja, schriftlich fixieren und das PA auffordern zu bestätigen, dass das deine auszuübenden Tätigkeiten sind, da du ansonsten nicht mehr deine ausgeübten Tätigkeiten ausüben darfst.
Wenn du Muffe wegen Probezeit hast, dann halt warten bis diese um ist.
Grinsekatze:
Diese "Sonderregelung" kommt mir sehr bekannt vor. Du bist auch sicher nicht der/die Erste, der/die sich daran stört.
Wurde Dir denn nicht vor der Einstellung, mitgeteilt wie die Stelle eingruppiert ist bzw. mit welcher Eingruppierung Du eingestellt wirst? Zu dem Zeitpunkt wäre es ja noch vergleichsweise einfach gewesen sich mit dem AG zu einigen oder eben nicht.
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