Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

rückwirkende Höhergruppierung

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Spid:
Es gibt keine E8a.

Leinweber:
Sorry Schreibfehler - natürlich 8

Spid:
Eine individuelle Endstufe wird nach §6 Abs. 4 TVÜ-VKA bei einer Höhergruppierung berücksichtigt.

Leinweber:
Entschuldigung dass ich nochmal nachfrage:
Heißt das also,  dass ich zum Tabellenentgelt EG 9a Stufe 6 die rund 150 Euro brutto  für mich hinzurechnen kann?

nichts_tun:
EG 8, Stufe 6 = 3.171,59 EUR +150,00 Zulage = 3.321,59 EUR
EG 9a, Stufe 6 = 3.776,53 EUR (Entgelte Stand 01/2017).

Die Differenz beträgt 454,94 EUR, sodass § 6 Abs. 4 S. 4 TVÜ-VKA einschlägig sein sollte ("Beträgt  das  Tabellenentgelt  nach  Satz  3  weniger  als  die Summe aus dem Entgelt der bisherigen individuellen Endstufe und 2 Prozent der Endstufe  der  höheren  Entgeltgruppe,  wird  die/der  Beschäftigte  in  der  höheren Entgeltgruppe erneut einer individuellen Endstufe zugeordnet."), mit der Folge, dass  du regulär Entgelt nach EG 9a, Stufe 6 erhälst.

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