Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

LOB beinhaltet Krankheitstage

<< < (12/13) > >>

Kaiser80:

--- Zitat von: MrRossi am 22.11.2019 08:37 ---
LOB wurde nicht als Arbeitsunfähigkeitsbestrafung eingeführt!!

--- End quote ---

In den Köpfen der MA muss doch langsam mal ankommen, dass es darum geht die "Mehrleister" zu belohnen. Nicht darum irgendwen abzustrafen! Deshalb nenne ich Sie auch Bonus.
Ich bin generell GEGEN die im §18 festgeschriebene LOB, es wäre jetzt zu umfangreich die Punkte meiner Meinungsbildung darzulegen.

Texter:
ich habe übrigens nie etwas von einer reinen Bewertung nach der Anwesenheit geschrieben, sondern ging immer von einer Verknüpfung mit einer Leistungsbewertung aus.

Ein Top-Performer, der aber die Hälfte des Jahres gefehlt hat, sollte meiner Meinung nach nicht unbedingt mehr bekommen wie ein Normal-Performer, der das ganze Jahr da war.

 

Stefl:
Wie ich jetzt nach der spannenden Lektüre dieses Threads festgestellt habe, spricht wohl aber nichts dagegen im Rahmen der systemat. Leistungsbewertung auf Zeiten der AU abzustellen? Haufe sagt dazu ja auch, dass Beschäftigte entsprechend der Dauer ihrer Anwesenheit am auszuzahlenden Leistungsentgelt teilhaben sollten.
Wäre für ein Feedback hierfür noch einmal dankbar.

Spid:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 22.11.2019 08:32 ---@Spid: Gar keine Leistung durch Anwesenheit erbringen ist tatsächlich sehr schwer. Ich sehe aber schon, dass zuweilen viel Zeit mit Dingen verbracht wird, die nicht direkt mit der Arbeit zu tun haben und auch über das Maß hinausgehen, die zu einem gesunden Arbeitsklima dazugehören.
Mag sein, dass über die reine Anwesenheitszeit eine hinreichend genaue Bewertung möglich ist, aber ich bin da auch bei WasDennNun und MrRossi zu sagen, dass, wenn man es genau nimmt, Anwesenheit nicht unbedingt mit Arbeit gleichzusetzen ist. Man kann sagen, "weil es die einfachste Methode ist und es schwer ist, es objektiv genauer zu ermitteln, nehmen wir die Anwesenheitszeit", da kommt dann allerdings schnell das Missverständnis auf "Anwesenheitszeit = Arbeitszeit". Deshalb wohl das Bedürfnis, das, zumindest als Gedankenexperiment, einmal genauer abzubilden (unabhängig von der Praxistauglichkeit).

--- End quote ---

Wenn andernorts die AN nicht ausgelastet sind, sollte man das nicht zu einem generellen Problem hochstilisieren. Abwesenheit ist stets Nichtleistung - und es ist erstrebenswert, daß die Außenstellen zu den von mir vorgesehenen Zeiträumen geöffnet und für Kunden, Mitglieder sowie potenzielle Kunden und Mitglieder geöffnet sind. Diese Leistung ist nur durch Anwesenheit zu erbringen. Ist jemand abwesend und ein anderer muß die für ihn eingehenden Telefongespräche annehmen, braucht er dafür 1. länger und ist 2. an seiner eigentlichen Arbeit gehindert. Das läßt sich nur durch Anwesenheit verhindern. Wenn ich Besprechungen ansetze, tue ich das nicht, weil ich mich einsam fühle, sondern weil ich etwas zu besprechen habe. Fehlt jemand, der dafür vorgesehen ist, fehlt mir ein Teil des Lagebildes und ein Teil der möglichen Einschätzung. Ortsfremde Vertreter oder unterstelltes Personal können das nur begrenzt ausgleichen - und fehlen in ihrer eigentlichen Tätigkeit. Auch dies läßt sich nur durch Anwesenheit vermeiden. Wenn ich zusätzliche Aufträge verteile, kann ich nur aus den Anwesenden schöpfen, die Last kann nur auf weniger AN verteilt werden. Andere werden an ihrer eigentlichen Arbeit mehr als nötig gehindert. Das läßt sich nur durch Anwesenheit vermeiden. Wenn ich kurzfristig jemanden irgendwo hinschicken muß, habe ich gerne möglichst viele Optionen. Abwesenheit von AN schränkt meine Optionen ein. Das läßt sich nur durch Anwesenheit vermeiden.

Anwesenheit ist mithin ein relevantes Kriterium der Leistungsbewertung.

MrRossi:

--- Zitat von: Kaffeetassensucher am 22.11.2019 08:32 ---
Sehe ich auch so. Wobei "unberücksichtigt" dann eben heißen sollte, sie haben auch keine negativen Auswirkungen, also z. B. kein Abzug von der LOB-Auszahlung (eher indirekte Auswirkung, da eben auch kein positiver Effekt auf die Auszahlung). Nur Tage zu nehmen, "an denen alle da waren" halte ich allerdings für wenig praxistauglich. Das kann je nach Arbeitseinheit ja extrem variieren, je größer, um so höher die Wahrscheinlichkeit, dass irgendjemand gerade nicht da ist. Was die "Mindestanwesenheitstage" betrifft, kann man ja sagen, unter so und so viel Prozent Anwesenheit ist einfach nicht bewertbar.

--- End quote ---

Genau!

Es wäre Alternativ möglich die Gesamt-Anwesenheitstage / Gesamtfallabarbeitung zu berechnen und dann die Einzelbewertung zu machen = Pers. Anwesenheitstage/Pers.Fallabarbeitung. Das ist meßbar, und bewertet den
Leistungsfähigeren sofern die Qualität die selbe ist. 

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version