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Reisekosten
bernd12:
Hallo und guten Abend, ich bin Bundesbeamter und habe eine Frage zu den Reisekosten bei Dienstreisen. Ich muss demnächst eine 3 tägige Fortbildung ( Dienstreise ) machen. Vom Dienstherr könnte ein Hotel mit Frühstück gebucht werden, es ist mir aber auch freigestellt jeden Tag nach Hause zu fahren. Ich würde gerne aus familiären Gründen jeden Tag nach Hause fahren. Die Entfernung vom auswärtigen Dienstort nach Hause sind ca. 145 km. Meine Frage ist , was würde mir der Dienstherr für die Fahrten erstatten. Es wären 6 Fahrten a 145km. Nach meiner Rechnung wären das : 6x145kmx0,20 cent=174 Euro. Nun habe ich aber im BRKG unter § 5 gefunden, dass die kleine Wegstreckenentschädigung maximal 130 Euro beträgt. Was würde mir denn jetzt der Dienstherr als steuerfreie Fahrtkostenentschädigung zahlen ?
Lars73:
Im normalfall wird nur die erste Hinfahrt und die letzte Rückfahrt bezahlt. Für die anderen Fahrten gibt es einen Pauschalbetrag.
bernd12:
Was für ein Pauschalbetrag? Wie hoch ist der denn ?
bernd12:
Meinst Du mit Pauschalbetrag, dass die anderen Fahrten mit pauschal 0,30 cent pro km über die Steuererklärung abgerechnet werden?
Lars73:
Die Pauschale beträgt 20 Euro. Für die beiden Heimfahrten und Rückkehr wären 40 Euro. Plus An- und Abreise. Ob man bei euch die Regelung streng anwendet wäre aber zu schauen. Auch habe ich bisher nicht geprüft ob bei der letzten Änderung der Reisekostenregelungen sich was getan hat.
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