Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

Reisekosten

<< < (3/3)

bernd12:
Danke für die Antworten. Gibts da auch Trennungsgeld ?

Lars73:
Nach § 11 (5) BRKG ist die Kostenerstattung auf die Übernachtungspauschale nach § 7 BRKG begrenzt.

Grundsätzlich sind Betreuungsverpflichtungen als Grund für Heimfahrten mit voller Fahrtkostenerstattung zu akzeptieren. Möglich ist es auch, dass die Wirtschaftlichkeit der Heimfahrt als entsprechender Grund herangezogen wird. (D.h. Heimfahrt günstiger als Übernachtung am Ort der Dienstreise.) Der zweite Grund war mit längeren Diskussionen verbunden bis er hier akzeptiert wurde. Bei der Beantragung der Reise sollte es schon entsprechend angegeben werden.

bernd12:
Ich hätte da eine Frage zur Reisekostenabrechnung. Ich habe jetzt die Dienstreise durchgeführt und bin am auswärtigen Dienstort verblieben. Es wurde mir über die Reisekostenstelle unentgeltlich ein Hotelzimmer gebucht.
Auf der Hinfahrt bin ich von meiner Wohnung direkt zum auswärtigen Dienstort gefahren. Auf der Rückfahrt bin ich vom auswärtigen Dienstort zur Stammdienststelle gefahren um etwas abzugeben und von dort nach Hause.
Die Frage ist, war jetzt meine Dienstreise auf der Rückreise schon an der Stammdiensstelle beendet , oder erst zu Hause? Es geht um die richtige Abrechnung der Kilometer für die Wegstreckenentschädigung.

Organisator:
Als Reisender musst Du ja nicht alle Details der Abrechnungsmodalitäten wissen.

Ich würde in der Abrechnung genau so aufschreiben, wie Du gereist bist: auswärtiger Dienstort (x KM) --> Stammdienststelle (x KM) --> Wohnung (X KM). Die Reisekostenstelle wird das dann schon entsprechend der Vorschriften bewerten.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version