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Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

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Minou:

--- Zitat von: Hain am 18.11.2019 08:24 ---Moin,


--- Zitat von: Minou am 09.11.2019 14:54 ---Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?

--- End quote ---

Du bist Dir aber schon sicher dazu, ob der TVöD gilt und nicht nur die Bezahlung danach vertraglich vereinbart wurde?

Grüße
Hain

--- End quote ---

Ja, das ArbV bestimmt sich nach TVöD, nicht lediglich im Rahmen der Vergütung bezugnehmend.

Minou:

--- Zitat von: Lars73 am 18.11.2019 08:30 ---Wann wurde denn die Arbeit aufgenommen und welcher Zeitpunkt wurde betrieblich festgelegt?

--- End quote ---

Es gibt gar keine betriebliche Festlegung und das ArbV wurde mit Beginn 01.09. geschlossen und die Tätigkeit auch aufgenommen. Probezeit sind 6 Monate.

Lars73:
Dann besteht Anspruch auf Ausschüttung von 6% des Monatsgehaltes September zur Auszahlung im Dezember.

Spid:
Wie in

--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 15:00 ---PE zu §18 Abs. 6.

--- End quote ---
geregelt.

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