Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Leistungsentgelt nach § 18 TVöD
Minou:
--- Zitat von: Hain am 18.11.2019 08:24 ---Moin,
--- Zitat von: Minou am 09.11.2019 14:54 ---Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?
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Du bist Dir aber schon sicher dazu, ob der TVöD gilt und nicht nur die Bezahlung danach vertraglich vereinbart wurde?
Grüße
Hain
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Ja, das ArbV bestimmt sich nach TVöD, nicht lediglich im Rahmen der Vergütung bezugnehmend.
Minou:
--- Zitat von: Lars73 am 18.11.2019 08:30 ---Wann wurde denn die Arbeit aufgenommen und welcher Zeitpunkt wurde betrieblich festgelegt?
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Es gibt gar keine betriebliche Festlegung und das ArbV wurde mit Beginn 01.09. geschlossen und die Tätigkeit auch aufgenommen. Probezeit sind 6 Monate.
Lars73:
Dann besteht Anspruch auf Ausschüttung von 6% des Monatsgehaltes September zur Auszahlung im Dezember.
Spid:
Wie in
--- Zitat von: Spid am 09.11.2019 15:00 ---PE zu §18 Abs. 6.
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geregelt.
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