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Leistungsentgelt nach § 18 TVöD

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Spid:
Die Norm regelt doch durch Verweis präzise, wann und wieviel gezahlt werden muß.

Minou:
Hinsichtlich der Frage wann sehe ich nur die Regelung jährlich. Wird das anteilig gewährt, wenn man unterjährig ausscheidet/anfängt? Zählt die Probezeit dazu? Was ist, wenn mein AG einen Zeitpunkt betrieblich festlegt, ich aber erst danach einen Arbeitsvertrag unterschreibe und meine Arbeit aufnehme?

Spid:
Dann würde ich empfehlen, schlicht dem Verweis in der Norm zu folgen. Wenn in einer Norm auf eine andere verwiesen wird, ist es nicht unüblich, daß sich in dieser wesentliche Regelungsinhalte finden, die man nicht wiederholt, sondern einfach auf diese verweist.

Hain:
Moin,


--- Zitat von: Minou am 09.11.2019 14:54 ---Und wenn es die nicht gibt, da Kleinbetrieb und kein Betriebs- bzw. Personalrat?

--- End quote ---

Du bist Dir aber schon sicher dazu, ob der TVöD gilt und nicht nur die Bezahlung danach vertraglich vereinbart wurde?

Grüße
Hain

Lars73:
Wann wurde denn die Arbeit aufgenommen und welcher Zeitpunkt wurde betrieblich festgelegt?

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