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Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung

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lima:
Guten Abend,

diese ganze Situation mit der Aufspaltung der E9 und der Überleitung in die S-Tabelle überfordert mich etwas. Ich hoffe daher, dass mir hier jemand helfen kann. Kurz zu meiner Situation:

Ich habe am 01.03.2018 im öffentlichen Dienst als Erzieherin begonnen. Eingruppierung erfolgte in der EG8 Stufe 3. Ab 14.Oktober 2018 wechselte ich dann und wurde Erzieherin mit koordinierenden Tätigkeiten. Eingruppierung erfolgte dann in der EG 9 Stufe 2 mit verlängerten Stufenlaufzeiten.

Also bin ich doch jetzt in der EG 9a Stufe 2 oder?

Und wie verhält es sich hier mit dem Garantiebetrag? Dieser wurde doch auf 180 Euro erhöht. Steht mir dieser dann auch zu, obwohl die Höhergruppierung bereits Mitte Oktober 2018 erfolgte?

Dann habe ich das jetzt so verstanden, dass wir zum 1.1 2020 in die S-Tabelle übergeleitet werden. Uns wurde vom Personalrat gesagt, dass wir dann in die S15 höhergruppierung werden insofern wir in unseren koordinierenden Tätigkeit mehr als 12 Mitarbeiter in der S8a haben. Ist das richtig so? Und wenn ja, muss mann diese Höhergruppierung beantragen?

Ich hoffe, ich habe meine Situation einigermaßen verständlich dargestellt. Ansonsten liefere ich gerne nach.

Spid:
Ja.
Der steht nicht zu.
Nein.
Nein. Es handelt sich nicht um eine Höhergruppierung, es ist eine Überleitung. Diese findet in S15 statt, wenn fachlich koordinierenden Aufgaben für mindestens zwölf Beschäftigte mindestens der Entgeltgruppe S 8a vorliegen.
Da es keine Höhergruppierung ist, gibt es auch keine Höhergruppierung zu beantragen.

lima:
Danke für die schnelle Antwort.

Da ich 15 Beschäftigte in der S8a habe, bin ich dann also ab 01.01.2020 in der S15 Stufe 2?

Wann komme ich dann in Stufe 3?

Spid:
Ja.
14.10.2021

lima:
Danke.

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