Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Überleitung S-Tabelle und Höhergruppierung

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Spid:
Vorbemerkung Nr. 6 zur EGO

lima:
Vielen Dank, für den Verweis auf die Anlage zur EGO. Da ich dort auch nur von Beschäftigten in der S8a die Rede ist, gehe ich davon aus, dass es unerheblich ist ob diese Voll- oder Teilzeit arbeiten. Habe ich das richtig verstanden?

Spid:
Nein!

Eine Anlage befindet sich hinten, sie ist dem Dokument angelegt. Eine Vorbemerkung ist naheliegenderweise vorne im Dokument. Lies die von mir bezeichnete Vorbemerkung zur EGO - also jene zu allen Teilen ganz, ganz vorne. Wenn dann noch Fragen bestehen, beantworte ich sie.

McOldie:
Hier ist die Vorbemerkung 6
Soweit die Eingruppierung von der Zahl der unterstellten Beschäftigten abhän-gig  ist,  rechnen  hierzu  auch  Angehörige  der  vergleichbaren  Besoldungsgrup-pen. 2Bei der Zahl der unterstellten bzw. beaufsichtigten oder der in dem betref-fenden  Bereich  beschäftigten  Personen  zählen  Teilzeitbeschäftigte  entspre-chend dem Verhältnis der mit ihnen im Arbeitsvertrag vereinbarten Arbeitszeit zur regelmäßigen Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten. 3Für die Eingruppie-rung ist es unschädlich, wenn im Organisations-und Stellenplan zur Besetzung ausgewiesene Stellen nicht besetzt sind.
Du findest die Anlage A hier: 
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/rechte_Navigation/A._TV-L__2011_/01_Tarifvertrag/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._11_2019_2020_2021.pdf

lima:
Vielen Dank für die Hilfe. Jetzt habe ich es verstanden.

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