Hallo liebe Kollegen,
ich bin seit wenigen Monaten angestellt im öffentlichen Dienst in Baden Württemberg. Ganz normales Dienstverhältnis, 100%.
Ich bin für die ersten 6 Monate abgeordnet an eine andere Dienststelle zur Einarbeitung, ca 60 km weg. Nach den 6 Monaten werde ich regulär an meine Dienststelle kommen. Typischer Fall für Trennungsgeld, stimmts? Das wurde mir auch geraten. Bei mir ist es allerdings komplizierter. Ich bin von außerhalb (ca 500 km) extra für die Stelle zugezogen und habe mir deshalb direkt am 1. Arbeitsort eine Wohnung für 6 Monate gesucht. Danach weiß ich noch nicht genau ob ich pendel oder zu Arbeitsort 2 ziehe.
Da ich eine Freundin in der Nähe meiner Eltern habe, bin ich an den Wochenenden noch regelmäßig da. Wir haben keine gemeinsame Wohnung.
Frage: Könnte ich die Wohnung meiner Eltern (habe dort ein Zimmer) angeben und Trennungsgeld bekommen? Ich will nicht betrügen. Ich fahre ja wirklich fast wöchentlich hin und habe deshalb hohe Kosten. Umzugskostenerstattung habe ich keine bekommen und werde ich auch nach den 6 Monaten keine bekommen.
Hängt es damit zusammen wo man offiziell gemeldet ist? Da ich hier nur für 6 Monate wohnen werde, muss ich mich ja nicht ummelden und habe mich deshalb und aus Zeitgründen noch nicht angemeldet.
ICH DANKE EUCH!!!