Hallo liebe Community,
Vor dem Hintergrund einer wahrscheinlichen Aufnahme in das Beamtenverhältnis setze ich mich gerade mit der PKV und der Frage: "Kinder in die PKV - Ja/Nein" auseinander.
Klar ist irgendwie, dass PKV für mich schon aufgrund der mangelnden AG-Beteiligung an der GKV unumgänglich ist, auch wenn sie in manchen Bereichen für mich weniger transparent ist und in manchen Bereichen auch weniger als die GKV leistet.
Diesbezüglich konnte ich folgende Fragen für mich noch nicht klären:
1. Bei Erkrankung eines in der PKV versicherten Kindes gibt es kein Kinderkrankengeld. In der AzUVO steht, dass man bezahlt freigestellt wird, "längstens für zehn Arbeitstage im Kalenderjahr für jedes Kind, jedoch für nicht mehr als 25 Arbeitstage im Kalenderjahr." Aber auch: "Für neun Zehntel der in Satz 2 und 3 genannten Tage wird der Sonderurlaub unter Belassung der Bezüge bewilligt." Also nur 9 bzw. 22,5 Tage?
2. Die GKV erstattet bei Krankenhausaufenthalt des Kindes und medizinisch notwendiger Mitaufnahme das Nettogehalt anteilig. Gibt es im Modell PKV - Beihilfe etwas analoges, oder fällt das unter die oben genannten Tage? Gäbe es Sonderurlaub ohne Bezüge, wenn das Kind in der GKV bleibt und die GKV bezahlt?
Vielen Dank für Eure Antworten, da mein Kind leider regelmäßige Krankenhausaufenthalte hat, ist diese Frage für mich unmittelbar relevant und die Entscheidung PKV vs. GKV diesbezüglich nicht leicht zu treffen.