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Erkrankung während Urlaub

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Feidl:
@Kaffeetassensucher
Wann du dein Attest vorlegst, ist nicht relevant, sondern dass du deine Krankheit unverzüglich deinem AG anzeigst/mitteilst. Das Attest kann zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.



--- Zitat von: Spid am 12.11.2019 15:28 ---Es gibt keine Anzeigepflicht im Urlaub, siehe BAG Urteil vom 15.12.1987 - 8 AZR 647/86.

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Ich entnehme aber dem Urteil, dass der TB unverzüglich anzeigen muss, wenn der TB die Zeit der Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet haben möchte.



--- Zitat von: Speech am 12.11.2019 17:02 ---Die Personalabteilung hat ein Problem damit, dass der Mitarbeiter nicht sofort am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit angerufen hat? Der AG braucht es im Urlaub auch nicht sofort zu wissen. Es besteht kein Bedarf der Umplanung.
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Na und? Das ist für die rechtlichen Anspruch unerheblich. Der TB muss unverzüglich anzeigen, wenn er ab den ersten Tag den Urlaubsanspruch erstattet haben möchte. Und nun echt mal, mal das Telefon in die Hand zu nehmen und anzurufen, dies ist den meisten auch bei Arbeitsunfähigkeit möglich.


Ohne das es hier relevant ist, die rechtliche Situation für Beamte ist nach Thür und anderer UrlVO ebenso:

--- Zitat ---Werden Beamte während des Erholungs- oder Zusatzurlaubs durch Krankheit dienstunfähig und zeigen sie dies unverzüglich an, so wird die Zeit der Dienstunfähigkeit nicht auf den gewährten Urlaub angerechnet.
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Spid:

--- Zitat von: Feidl am 12.11.2019 17:12 ---@Kaffeetassensucher
Wann du dein Attest vorlegst, ist nicht relevant, sondern dass du deine Krankheit unverzüglich deinem AG anzeigst/mitteilst. Das Attest kann zu einem späteren Zeitpunkt vorgelegt werden.



--- Zitat von: Spid am 12.11.2019 15:28 ---Es gibt keine Anzeigepflicht im Urlaub, siehe BAG Urteil vom 15.12.1987 - 8 AZR 647/86.

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Ich entnehme aber dem Urteil, dass der TB unverzüglich anzeigen muss, wenn der TB die Zeit der  Arbeitsunfähigkeit nicht auf den Urlaub angerechnet haben möchte.

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Nur dann, wenn dies im Tarifvertrag so gefordert ist - was im TVÖD nicht der Fall ist.

was_guckst_du:

--- Zitat von: Spid am 12.11.2019 15:35 ---
Deine Meinung ist Dir überlassen - sie muß ja niemanden interessieren. Angesichts des Mangels an Qualität sollte sie das auch nicht.

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...dass du - fern der Realität - in irgendeinem "Elfenbeinturm" tätig bist, fällt oft auf...die gelebte Praxis im Umgang mit Krankmeldungen sieht allerdings (bei den sogen. Pappenheimern) oft wie von mir beschrieben aus...ich kenne allein in meiner Behörde (und nicht nur dort) mehrere Fälle, wo der AG genau so (und vom PR mitgetragen) handelt...

...dass das jetzt vielleicht nicht mit deinem von zu viel Theorie geprägtem "Wissenstand" kompatibel ist...ok...Säcke in China ;D

...da hilft kein "Fussaufstampfen" noch rechthaberisches Zetern oder gar das ständige (aus pathologischer Sicht durchaus interessante) Herabwürdigen anderer Personen, wenn sie nicht dein Spiel spielen wollen..

Spid:
Weder begründet die behauptete Kenntnis rechtswidriger Praktiken deren Rechtmäßigkeit noch ließe sich - allein schon aufgrund der empirischen Erfahrung hier im Forum - aus der Anwendung durch den AG eine Rechtmäßigkeit ableiten, ja auch nur vermuten. Ebenso empirisch aus dem Forum ableiten läßt sich die nicht geringe Wahrscheinlichkeit der Fehlwahrnehmung aufgrund Deiner eigenen höchst unzureichenden Rechtskenntnisse.

Amiga:

--- Zitat von: Speech am 12.11.2019 17:02 ---Eure Personalabteilung ist durchsetzt mit nichtsnutzigen Korintenkackern

--- End quote ---

Ah guten Tag Herr oder Frau Speech. Ich sehe, Sie haben es echt eilig, aber wir müssen vor und nach der Benutzung die einzelnen Blätter auf der Klorolle nachzählen. Sofern Sie mehr als drei benötigen, vermerken wir das in der Personalakte. Weiterhin wird hier für maximal fünf Minuten geschissen. Wer länger scheißt, wird rausgeschmissen.

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