Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Erkrankung während Urlaub
Spid:
--- Zitat von: wenwirer am 12.11.2019 15:14 ---Danke für die vielen Antworten.
Wir sind bei uns nicht verpflichtet, ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen. Diese Verpflichtung für den speziellen Fall der Erkrankung im Urlaub ergibt sich meiner Meinung nach aber aus § 9 BUrlG.
Unser Problem ist nicht die Nachweispflicht, sondern die Anzeigepflicht ("unverzüglich").
Hiergegen hat der Beschäftigte verstoßen, da er es erst am zweiten Tag mitgeteilt hat.
Allerdings kann ich nirgendwo erkennen, dass dieser Verstoß dazu führt, dass der strittige Tag dann entgegen § 9 BUrlG auf den Erholungsurlaub angerechnet wird.
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Es gibt keine Anzeigepflicht im Urlaub, siehe BAG Urteil vom 15.12.1987 - 8 AZR 647/86.
Kryne:
--- Zitat von: personallife am 12.11.2019 14:22 ---
Sollten solche Fälle sich natürlich häufen, würde ich ein Mitarbeitergespräch vereinbaren und mal nachhören, warum des öfteren im Urlaubszeitraum Krankheiten auftreten.
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Statistisch wird man im Urlaub übrigens häufiger krank als während der Arbeit. Liegt daran, dass der Körper sich entspannt und der Adrenalinpegel sinkt, was dazu führt, dass schlummernde Infekte ausbrechen können bzw. man sich viel schneller was einfängt.
Ist also garkein Mysterium warum viele im Urlaub krank werden. Die meisten gehen halt einfach nicht zum Arzt wenns nur eine Erkältung oder so ist und holen sich entsprechend ihre Urlaubstage dann auch nicht zurück, selbst wenn es deren gutes Recht ist.
Spid:
--- Zitat von: was_guckst_du am 12.11.2019 15:22 ---
--- Zitat von: Spid am 12.11.2019 15:13 ---Nichts, was für den Sachverhalt relevant wäre.
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...das stimmt...der Hinweis bezog sich auch eher auf deine vorherige Antwort...
Ich bleibe bei meiner Meinung. Der AG kann bereits am ersten Tag der Erkrankung den Nachweis per Attest verlangen (tut dies i.d.R. und aus nachvollziehbaren Gründen aber nur bei seinen "Pappenheimern"). Im Fall des TE kann es ggfls. (falls er zu der o.a. Vorlage verpflichtet wurde) zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommen. Die Tage werden nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet!
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Deine Meinung ist Dir überlassen - sie muß ja niemanden interessieren. Angesichts des Mangels an Qualität sollte sie das auch nicht.
Der AG kann bereits ab dem ersten Tag der AU eine ärztliche Bescheinigung fordern - und deren unverzügliche Vorlage. Eine Verpflichtung zur Vorlage am ersten Tag ist hingegen nicht möglich, weil es im Falle einer Arbeitsunfähigkeit nicht allzu fernliegend ist, daß eine unverzügliche Vorlage eine solche sein kann, die nicht am ersten Tage der AU erfolgt. Eine über die Unverzüglichkeit hinausgehende Anzeigepflicht verlagert AG-Risiken unzulässig in die Sphäre des AN. Zudem fehlt es an einer Ermächtigung, eine solche anzuordnen.
Kaffeetassensucher:
--- Zitat von: wenwirer am 12.11.2019 15:14 ---Unser Problem ist nicht die Nachweispflicht, sondern die Anzeigepflicht ("unverzüglich").
Hiergegen hat der Beschäftigte verstoßen, da er es erst am zweiten Tag mitgeteilt hat.
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Mal interessehalber (da die eigentliche Frage ja bereits beantwortet wurde): Was heißt "erst am zweiten Tag mitgeteilt"?
Wenn ich krank bin und einen Attest vom Arzt bekomme, dann stecke ich den direkt in einen Briefumschlag und werfe ihn in den Briefkasten. Dabei rechne ich durchaus damit, dass der Attest auch erst am nächsten Tag beim AG ankommen kann. Unverzüglicher geht es gar nicht, will ich nicht meinen Krankheitszustand verschlechtern (denn dazu müsste ich persönlich hinfahren).
Speech:
Die Personalabteilung hat ein Problem damit, dass der Mitarbeiter nicht sofort am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit angerufen hat? Der AG braucht es im Urlaub auch nicht sofort zu wissen. Es besteht kein Bedarf der Umplanung.
Kleiner Tipp: Vielleicht war er ja heiser und konnte nicht reden, oder ein Zahn wurde gezogen und es war alles angeschwollen. Es gibt Mitarbeiter die auch Zahnarzttermine im Urlaub wahrnehmen. Oder er war gegen 16:00Uhr beim Arzt im Wartezimmer, mit Wartezeit kam er um 18:00Uhr zum Arzt und hatte um 18:15Uhr die Bescheinigung. Dann hätte er auch keine Chance anzurufen, da wohl niemand mehr da ist. Es gibt so verdammt viele Möglichkeiten.
Eure Personalabteilung ist durchsetzt mit nichtsnutzigen Korintenkackern
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