Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Erkrankung während Urlaub
was_guckst_du:
https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__5.html
..hier ist alles geregelt...
Spid:
Nichts, was für den Sachverhalt relevant wäre.
wenwirer:
Danke für die vielen Antworten.
Wir sind bei uns nicht verpflichtet, ab dem ersten Tag ein Attest vorzulegen. Diese Verpflichtung für den speziellen Fall der Erkrankung im Urlaub ergibt sich meiner Meinung nach aber aus § 9 BUrlG.
Unser Problem ist nicht die Nachweispflicht, sondern die Anzeigepflicht ("unverzüglich").
Hiergegen hat der Beschäftigte verstoßen, da er es erst am zweiten Tag mitgeteilt hat.
Allerdings kann ich nirgendwo erkennen, dass dieser Verstoß dazu führt, dass der strittige Tag dann entgegen § 9 BUrlG auf den Erholungsurlaub angerechnet wird.
Lars73:
Der Verstoß rechtfertigt eine Abmahnung und wenn es dann weiter vorkommt irgendwann auch eine Kündigung. Aber das berührt nicht die Frage des Urlaubsanspruchs.
was_guckst_du:
--- Zitat von: Spid am 12.11.2019 15:13 ---Nichts, was für den Sachverhalt relevant wäre.
--- End quote ---
...das stimmt...der Hinweis bezog sich auch eher auf deine vorherige Antwort...
Ich bleibe bei meiner Meinung. Der AG kann bereits am ersten Tag der Erkrankung den Nachweis per Attest verlangen (tut dies i.d.R. und aus nachvollziehbaren Gründen aber nur bei seinen "Pappenheimern"). Im Fall des TE kann es ggfls. (falls er zu der o.a. Vorlage verpflichtet wurde) zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommen. Die Tage werden nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet!
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