Beamte und Soldaten > Beamte der Länder

[BR] Fragen nach Besoldung Grundschullehrer/Gymnasiallehrer

(1/2) > >>

underboug:
Guten Tag liebes Forum,

seid mir bitte nicht böse, wenn in diesem Post sehr viel Unkenntnis von mir kommt.

Meine Situation ist folgende:
Derzeitig bin ich Angestellter (nicht verheiratet, keine Kinder) als Grundschullehrer im Land Berlin. Da ich im kommenden Jahr meinen Wohnort ins Land Brandenburg versetze, möchte ich demzufolge auch dort arbeiten.

Zu meiner Person: Studiert habe ich auf Lehramt Gymnasium und auch mein REF als diesen abgeschlossen. Nach meinem Ref habe ich das Angebot, als "Grundschullehrer" zu arbeiten, angenommen.

Nun gibt es wohl Probleme mit meiner Einstufung im Land Brandenburg, denn ich selbst hätte schon Lust, wieder an einer Grundschule zu arbeiten. Die Frau am Hörer hat mir dann zu verstehen gegeben, dass ich die Laufbahn als Studienrat an einer Grundschule nicht einschlagen könnte, sondern dass ich "anders" eingruppiert werde.
Studienratzuschlag von 200€ würden entfallen?! (stimmts?). Jetzt habe ich natürlich überhaupt keine Vergleichswerte wie ein Gymnasiallehrer am Anfang seiner Laufbahn besoldet wird bzw. wie hoch die Differenz zu einem Grundschullehrer ist. Die zuständige Behörde würde mich jetzt A13, E5 einstufen, was ca.3200N wären.
 
Versteht mich bitte nicht falsch, ich liebe meinen Job und auch das Arbeiten mit den Kleinen- und Großen macht mir sehr viel Freude und Spaß. Allerdings kann und möchte ich die finanziellen Bedingungen nicht außen vor lassen, wenn es wohl große, finanzielle Unterschiede geben sollte.

Vielen Dank
 

mmp:
Hallo underboug!
Irgendwie werde ich aus deinem Post nicht ganz schlau (kann aber auch an mir liegen).
Wenn dich die zuständige Behörde mit A13 Stufe 5 einstufen würde, ist das die Laufbahn des ehemals höheren Dienstes (Studienrat).

calmac:
Ohne Laufbahnbefähigung für die Grunschule, gibt es keine Verbeamtung...

underboug:
Guten Abend,

das Land Brandenburg (wie auch andere Bundesländer) stuft mittlerweile Grundschullehrer nicht mehr A12 ein, sondern sie erhalten eine höhere Stufe.

Auszug aus: "http://lehrer-werden-in-brandenburg.de"

Ab 1. Januar 2019 werden auch die Grundschullehrkräfte auf A 13 angehoben. Lehrkräfte mit Lehrbefähigungen nach dem Recht der ehemaligen DDR werden in zwei Schritten zum 1. August 2020 ebenfalls auf A 13 angehoben.

Das ist ja nun auch meine Frage, denn Gymnasiallehrer werden mit dem Berufseinstieg besser bezahlt als Grundschullehrer, das sie die Befähigung zum "Studienrat" haben. Es wird meinerseits nicht deutlich bei den Rechner, wer (Grundschullehrer/Gymnasiallehrer) mehr verdient, denn anscheinend ist die Stufe die selbe, nur die Schulform ist eine andere.

Besten Dank

calmac:
Die Frage stellt sich nicht.

Die Voraussetzung für eine Verbeamtung als Grundschullehrer ist eine Laufbahnbefähigung gem. § 12 SchulLVO.
Dabei ist es unerheblich, was mit dem Anheben der Grundschullehrer / DDR-Lehrer auf A13 ist. Die Voraussetzung für die Laufbahn an der Grundschule liegt gem. § 13 nicht vor. Somit entfällt die Möglichkeit einer Verbeamtung an dieser Schulform.

PS: Die Amtsbezeichnung für das Eingangsamt des höheren Dienstes ist stets [Bezeichnung]Rat und für Lehrer ist dies Studienrat.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version