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[BR] Fragen nach Besoldung Grundschullehrer/Gymnasiallehrer
underboug:
Guten Abend,
wie schon erwähnt, werden Grundschullehrer jetzt mit A13 besoldet. Siehe den untenstehenden Link. Die fachliche Voraussetzung muss demnach vorliegen, denn mir wurde ein Angebot mit Verbeamtung gemacht. Es kann also nur daran liegen, dass mir falsche Informationen gegeben wurden. Davon gehe ich erstmal nicht aus, denn ich habe direkten Kontakt mit der Schulbehörde. Oder niemand weiß so richtig, wie/wer eingestuft wird, wenn man, wie in meinem Fall als Gymn.-Lehrer-Absolvent jetzt als Grundschullehrer arbeiten möchte.
calmac:
Grundschullehrer werden mit A13 besoldet. Sachlich richtig. Das ändert aber nichts an meiner Aussage.
Die Voraussetzungen für die Laufbahn einer Grundschullehrkraft gemäß Laufbahnverordnung erfüllen Sie nicht. Bitte lesen Sie die Laufbahnverordnung sorgfältig durch. Keine Laufbahnbefähigung heißt keine Verbeamtung.
Liegt eine schriftliche Zusage für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vor?
Vielleicht werden Sie die Befähigung nach einer einjährigen Erprobungszeit als Angestellter zuerkennen. So läuft das z.B. in NRW bei Gymnasiallehrkräfte an Haupt-/Realschulen.
underboug:
Das ich die Voraussetzung für die Laufbahn als Grundschullehrkraft nicht erfülle, kann gut möglich sein. Jedoch ändert sich nichts an der Aussage der zuständige Behörde, die mir telefonisch zugesichert hat, dass eine Verbeamtung in jener Stufe möglich ist. Nichtsdestotrotz liegt keine schriftliche Zusage vor, denn ich habe mich ja noch nicht entschieden, da es anscheinend keine Antwort für meine Frage gibt.
Mir kommt es so langsam vor, als würden sich die Ämter mit der Einstufung drücken, bzw. wollen sich nicht öffentlich dazu äußern. Hier im Forum gibts anscheinend auch keine Foristen, die mein Anliegen erklären können.
Vielen Dank
calmac:
Es gilt das geschriebene Wort: dass eine Person am Apparat eine Falschauskunft gibt passiert häufiger als man denkt.
Ich hoffe, Sie finden eine Lösung zu Ihrem Problem.
Insider2:
In Brandenburg an Grundschulen bekommt inzwischen jeder die A13 gD (also ohne die Stellenzulage der A13 im hD) sofern er die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Das geht vom Lehrer "untere Klassen" (DDR - 1. - 4. Klasse - vorher A10), über den DDR-Dipl. Lehrer (1. - 10. Klasse - vorher A12), über das jetzige Lehramt der Sekundarstufe 1 (vorher A12), usw. usw.!
Wenn du als Studienrat (A13 hD) nach Brandenburg kommst, steht auf der Urkunde halt nicht mehr Studienrat sondern die Amtsbezeichnung "Lehrer". Klingt nicht so cool, ist aber auch die A13. Mann muss halt auf die hD-Zulagen verzichten....
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