Ich war bis 2016 an der Uni angestellt. Ich konnte meinen Jahresurlaub nicht nehmen, da man mich nachweislich bis zum letzten Arbeitstag gebraucht hat. Erst 2019, nach dem ich zufällig über die neue Rechtsprechungen des EuGH und BAG gelesen hatte, habe ich die Uni-Verwaltung angeschrieben und um Abgeltung der Urlaubstage gebeten. Als Anwort verweist die Uni-Verwaltung auf §37TV-L, wonach Urlaubsansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten geltend gemacht werden.
Bei Themen zur Urlaubsabgeltung heißt immer wieder im Netz, dass der Arbeitgeber dafür sorgen muß, dass man den Urlaub nimmt. Da nun dieser Schritt fehlt, habe ich eine reele Chance meine nicht genommenen Urlaubstage ausgezahlt zu bekommen?
Vielen Dank ...