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Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle

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Formblatt12:
Hallo,

ich stehe gerade vor der Situation, mich neu bewerben. Trotz bereits mehrerer Berufsstationen im öffentlichen Dienst fehlen mir noch genaue Kenntnisse, wie ich in solchen Situationen mein Gehalt optimieren kann.
Durch Hörensagen - also nicht unbedingt eine akurate Quellen - habe ich erfahren, dass man die Stufe der Entgelttabelle bei einer Neueinstellung unter Umständen verhandeln kann. Ist das so, und wenn ja, wie sollte ich das am besten anfangen?
Im Moment habe ich eine Arbeitsstelle nach E11 im Blick. Da ich derzeit nach E13 bezahlt werde, würde ich idealerweise gerne eine Einstufung in eine höhere als meine derzeitige Stufe erreichen, müsste dafür Stufe 4 oder 5 sein.
Mein derzeitiger Vertragsstatus macht das evtl. noch komplizierter: mein eigentliches (unbefristetes) Vertragsverhältnis geht nur über E9, ich bin allerdings derzeit auf eine Projektstelle abgeordnet, die nach E13 dotiert ist. Ich bekomme also eine entsprechende Zulage. Nach Ablauf der Befristung müsste ich auf die alte Stelle (oder eine gleichwertige) zurück, wieder mit E9 (was auch der Grund für meine Neubewerbung ist). Mir ist daher nicht ganz klar, ob ich mich nun nach unten oder nach oben bewerbe...

Besten Dank schon einmal vorab...

Dummbeutel:
Meines Wissens nach gilt für Höhergruppierungen das Entgelt laut Tabelle. Das heißt bei einem Wechsel würdest du von E9 in E11 wechseln.

WasDennNun:

--- Zitat von: Formblatt12 am 13.11.2019 00:59 ---habe ich erfahren, dass man die Stufe der Entgelttabelle bei einer Neueinstellung unter Umständen verhandeln kann. Ist das so, und wenn ja, wie sollte ich das am besten anfangen?

--- End quote ---
Bewerben, entweder beim Bewerbungsgespräch oder wenn man eingestellt werden soll, eine Einstellung von einer bestimmten Stufe abhängig machen und dann abwarten, ob der AG sich darauf einlässt.
Im Bewerbungsgespräch hat den Vorteil, dass man dort eben ausloten kann, ob und wie weit der AG gehen könnte und man könnte dem AG Munition liefern, die er evtl. braucht um die Einstufung intern zu begründen.

Spid:

--- Zitat von: Dummbeutel am 13.11.2019 12:31 ---Meines Wissens nach gilt für Höhergruppierungen das Entgelt laut Tabelle. Das heißt bei einem Wechsel würdest du von E9 in E11 wechseln.

--- End quote ---

Ausweislich der Sachverhaltsschilderung geht es um eine Einstellung.

Formblatt12:

--- Zitat ---Ausweislich der Sachverhaltsschilderung geht es um eine Einstellung.
--- End quote ---

In diesem Fall ja. Ich bewerbe mich aus einer Landesbehörde eines Bundeslandes in die Verwaltung einer Universität des Nachbarbundeslandes. Beides dementsprechend TV-L, aber unterschiedliche Dienstherren.
Gleichzeitig bewerbe ich mich auch in weiteren Behörden meines derzeitigen Arbeitgebers.
Meine derzeitige Stelle ist übrigens als "Qualifizierungsmaßnahme für Stellen nach E13"  (oder so ähnlich) betitelt, hilft das in irgendeiner Weise bei Verhandlungen? Auch habe ich bereits in der Vergangenheit höher als E9 dotierte Stellen innegehabt (E13, E10, E11), ich kann also durchaus belegen, höherwertigen Aufgaben gewachsen zu sein. Zudem habe ich als Abschluss ein universitäres Diplom.

Im Grunde zielte meine Frage aber darauf ab, ob überhaupt Verhandlungen über die Stufe möglich sind. Die Regelungen im TV-L hatte ich bislang nämlich so interpretiert, dass mehr als Stufe 3 (auf der ich schon stehe) nicht verhandelbar sind.

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