Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Verhandlung von Stufen der Entgelttabelle

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Spid:
Wenn es um unterschiedliche Dienstherren geht, wird Dir im Beamtenunterforum weitergeholfen.

Formblatt12:
Obwohl ich Angestellter bin?

Spid:
Wenn Du Angestellte bist, hast Du keinen Dienstherren, sondern einen Arbeitgeber.

HochimNorden:
Um auf deine Anfangsfrage zurückzukommen: Ich schließe mich der Antwort von Wasdennnun an. Du hast grundsätzlich Verhandlungsspielraum im Bewerbungsgespräch, es hängt vom Arbeitgeber ab, wieviele Zugeständnisse er macht. Wichtig ist, dass dies vor der Einstellung geklärt sein sollte und du die Einstufung schriftlich hast. Ansonsten kann es passieren, dass die mündliche Zusage “bedauerlicherweise“ von xyz (Personalstelle, Finanzministerium etc.) nicht mitgetragen wird oder dass du darauf verwiesen wirst, selbst nach Einstellung (in Stufe 1) einen Antrag auf eine höhere Einstufung mit entsprechenden Nachweisen zu stellen.

WasDennNun:

--- Zitat von: Formblatt12 am 13.11.2019 13:58 ---Im Grunde zielte meine Frage aber darauf ab, ob überhaupt Verhandlungen über die Stufe möglich sind. Die Regelungen im TV-L hatte ich bislang nämlich so interpretiert, dass mehr als Stufe 3 (auf der ich schon stehe) nicht verhandelbar sind.

--- End quote ---
Falsch interpretiert, richtiger wäre bis Stufe 3 gibt es ein einklagbares Recht (einschlägige Berufserfahrung). Ohn eBE ist alles Verhandelbar mit dem AG. Er muss nur wollen, und daran scheitert es zumeist.

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