Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigung TvöD (VKA)
Texter:
--- Zitat von: Spid am 14.11.2019 16:55 ---
--- Zitat von: Texter am 14.11.2019 16:51 ---Eine Strafe ist es auch nicht. Eine Strafe wäre bspw. eine Geldbuße für die verspätete Meldung.
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Auch das wäre keine Strafe, es wäre eine Buße. Das sind völlig unterschiedliche Dinge.
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Habe ich "Buße" geschrieben? Ich meinte natürlich Geldstrafe. :o
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 14.11.2019 16:55 ---
--- Zitat von: MrRossi am 14.11.2019 16:32 ---Verspätete Meldungen, und der Zeitpunkt liegt i.d.R. vor Ende des Arbeitsverhältnisses, können
zu Zahlungssperren führen.
Somit hat man sich zu bemühen, und zwar schon vor dem Eintritt der Nichtbeschäftigung.
Und dabei ist es "scheißegal" ob es ernst gemeint ist oder nicht.
Darum geht es hier auch nicht. Ich schrieb es wird sanktioniert, und das ist fakt.
Wer kann immer noch nicht folgen?
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Offenkundig Du - denn ich sehe nicht, inwiefern sich um eine Ersatzbeschäftigung bemüht werden müsse, um Sanktionen zu vermeiden.
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OK, also nur einer.
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