Hallo, ich bin nun schon länger Leser im Forum zum TV-L und nun hat sich bei mir auch eine Frage ergeben. Ich habe den Eindruck, dass es hier Foristen gibt, die sich mit den TV-L-Regelungen in Berlin sehr gut auskennen, daher möchte ich euch hier um eure Hilfe / Einschätzung bitten.
Bei mir besteht folgende Situation: Ich bin beim Bezirk als Stadtplaner angestellt und in Gruppe E 11 Stufe 4 eingruppiert. Ich würde mich gern bei der entsprechenden Senatsverwaltung um eine Stelle bewerben. Die alte BAK ('Beschreibung des Arbeitskreises') umfasst die selbständige Bearbeitung von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen. Die neue BAK umfasst im wesentlichen die gleichen Merkmale, ist aber voraussichtlich mit E12 bewertet. Die Voraussetzungen an den Bewerber (Bacherlor / FH-Abschluss) sind bei beiden BAKs gleich.
Nun zu meinen Fragen:
1. Sind der Bezirk und die Senatsverwaltung ein Arbeitgeber im Sinne des TV-L? Bewerbe ich mich also quasi intern, da es ja immer heißt "Land Berlin, vertreten durch..."?
2. Ist es demnach auch möglich, dass ich bei der Einstellung im Idealfall von E 11 Stufe 4 auf E 12 Stufe 3 zzgl. Garantiebetrag "hochgruppiert" werde, wenn die BAKs in etwa identisch sind?
Für eure Einschätzung in der Sache wäre ich sehr dankbar.