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Recht auf Enternung aus Personalakte
jeckernarr:
Hallo,
ein Arbeitsverhältnis endete vor über 3 Monaten und wurde zum Ende der Probezeit fristgerecht ordentlich gekündigt.
Ein Arbeitszeugnis wurde ausgestellt.
In der Personalakte befinden sich noch z. B. ein Aktenvermerk, woraufhin die Kündigung ausgesprochen wurde.
Hat man jetzt das Recht, dass dieser Aktenvermerk aus der Personalakte entfernt wird? Falls ja, wo steht das bitte geschrieben? Dieser Aktenvermerk ist ja nicht mehr von Belang, das Arbeitsverhältnis wurde beendet, eine Kündigungsschutzklage kann man nicht mehr einreichen ...
Besten Dank vorab.
MfG
Lars73:
Es kommt auf den Inhalt des Vermerks an. Auch ist zu beachten, dass sich ja ggf. noch streitigeiten zum Arbeitszeugnis ergeben können. Auch mag es ein Interesse des Arbeitgebers geben diese Information zu haben wenn du dich dort erneut bewirbst.
jeckernarr:
Was ist, wenn aus dem Aktenvermerk Dinge hervorgehen, die zur Probezeitkündigung geführt haben, die aber der Ansicht des Arbeitsnehmers nach, nicht stimmen oder zumindest nicht vollumfänglich und der AN dazu auch nicht angehört wurde?
In diesem Hause sollte niemand wirklich arbeiten (mehr) wollen! ;-)
clarion:
Hallo wenn Du weiterhin im öD Arbeiten willst, wird im Bewerbungsverfahren oft Akteneinsicht gefordert. Insofern sollte Dir an einer Aktenbereinigung gelegen sein.
jeckernarr:
Das wusste ich gar nicht! O_O Woraus ergibt sich diese Praxis?
Und wie formuliert man das am "wasserdichtsten"? :-/ Gibts da Rechtsvrundlagen und, oder Gerichtsurteile?
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