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Recht auf Enternung aus Personalakte

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Lars73:
Eine Pflicht zur Anhörung gibt es dort erst mal nicht. (Auch dies ist wieder Abhängig vom genauen Inhalt und den Details.
Objektiv falsche Aussagen sind zu berichtigen oder zu entfernen. Die Beweislast liegt hier beim (früheren) Arbeitnehmer.

Ja es gibt eine Vielzahl von Urteilen. Falls man die Sache für kritisch hält wäre zu entscheiden ob man einen Anwalt beauftragt. Ggf. nach dem ersten eigenen Versuch.

Man kann versuchen sich Argumentativ hier ranzuhängen: LAG Sachsen-Anhalt 23.11.2018 5 Sa 7/17
Auch wenn es um eine ältere Abmahnung und deren Entfernung aus der Personalakte (nach Ausscheiden aus dem Unternehmen geht).

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